Entflechtung
Die Entflechtung dient dazu, die Transparenz und diskriminierungsfreie Ausgestaltung des Netzbetriebs sicherzustellen. Diese sind Grundvoraussetzungen, um Wettbewerb in den vor- und nachgelagerten Bereichen der Wertschöpfungskette zu fördern und Vertrauen bei den Marktteilnehmern zu schaffen. Die Beschlusskammer 7 stellt sicher, dass die Gasnetzbetreiber die für sie geltenden entflechtungsrechtlichen Vorgaben einhalten. Zudem führt sie bei den Gasfernleitungsnetzbetreibern Zertifizierungsverfahren durch, um die Einhaltung dieser Vorgaben nachzuweisen.