LNG-Anlagen
Innerhalb des Themengebiets „LNG-Anlagen“ ist die Beschlusskammer 7 zuständig für die Entscheidungen über die Freistellung von der Regulierung von LNG-Anlagen sowie die Überwachung der Einhaltung regulatorischer Vorgaben bei den nicht-freigestellten Anlagen wie beispielsweise bzgl. der zugangsseitigen Aspekte der LNG-Verordnung.