Frei­stel­lung von der Re­gu­lie­rung


Die Beschlusskammer 7 ist im Erdgassektor zuständig für die Entscheidung über Anträge auf Freistellung von der Regulierung von LNG-Anlagen, Verbindungsleitungen und Bestandsleitungen gemäß §§ 28a, b EnWG bzw. Art. 78 der Verordnung (EU) 2024/1789.

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