Messwesen Energie
Beschlusskammer 6 und 7 - Netzzugang Strom und Gas
Festlegungsverfahren zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens
Beschlusskammer 6 - BK6-09-034
Beschlusskammer 7 - BK7-09-001
Konsultation eines Beschlussentwurfs für Geschäftsprozesse und Datenformate im Messwesen
Mit Datum vom 12.03.2009 haben die Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur gemäß den §§ 29 EnWG, 13 MessZV Festlegungsverfahren zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens eröffnet.
Zeitgleich mit der Verfahrenseinleitung hatten die Beschlusskammern Entwürfe für Geschäftsprozesse zur Konsultation gestellt, die von den Verbänden BDEW, VKU, bne sowie AFM+E erarbeitet worden waren.
Auf der Grundlage des Verbändeentwurfs haben die Beschlusskammern nunmehr zu den Geschäftsprozessen einen gemeinsamen Beschussentwurf erarbeitet. Dieser berücksichtigt auch die im Rahmen der ersten Konsultationsrunde zu den Geschäftsprozessen eingegangenen Stellungnahmen aus dem Markt und könnte aus Sicht der Beschlusskammern Gegenstand ihrer künftigen Festlegungen für den Strom- und Gasbereich sein. Dieser Entwurf wird hiermit marktweit zur Konsultation gestellt. Alle Beteiligten erhalten damit nochmals Gelegenheit, zu dem vorliegenden Festlegungsverfahren zu dem Bereich der Geschäftsprozesse Stellung zu nehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die ebenfalls von dem Festlegungsverfahren betroffenen Standardverträge nicht Gegenstand der aktuellen Konsultationsrunde sind. Die Beschlusskammern beabsichtigen, zu den Standardverträgen in einem weiteren Schritt eine eigene Konsultationsrunde durchzuführen.
Im Rahmen der aktuellen Konsultation wird auch zur ausführlichen Meinungsäußerung zu den folgenden Gesichtspunkten gebeten:
1. Anpassungen der Festlegungen GPKE und GeLi Gas
Die Geschäftsprozesse zum Messwesen erfordern nach Einschätzung der Beschlusskammern auch eine Anpassung der bestehenden Festlegungen BK6-06-009 (GPKE) sowie BK7-06-067 (GeLi Gas).
Dies betrifft einerseits die Einfügung einer Möglichkeit zur Mitteilung des gewünschten Ableseturnus durch den Lieferanten gegenüber dem Netzbetreiber.
Des Weiteren sind an die Beschlusskammern 6 und 7 in der vergangenen Zeit zunehmend Beschwerden aus dem Markt herangetragen worden, wonach Netzbetreiber im Fall von RLM-Kunden zunehmend davon absehen, zugleich mit der Lastgangdatenübermittlung auch die jeweiligen Zählerstände an die Lieferanten zu übertragen. In der Folge sind Lieferanten gehindert, gegenüber Endkunden den für die Abrechnung maßgeblichen Anfangs- und Endzählerstand eines Abrechnungszyklus mitzuteilen, was für Letztere die Rechnungskontrolle erschwert.
Die Kammern beabsichtigen daher, die Formulierungen in GPKE und GeLi Gas dahingehend klarzustellen, dass der Netznutzer neben der Übermittlung der Lastgangdaten immer auch die Übermittlung der Zählerstände vom Netzbetreiber verlangen kann.
2. Prozess Stammdatenänderung
Im vorliegenden Entwurf wurde zwar zunächst ein Prozess „Stammdatenänderung“ aufgenommen, der Gegenstand der Festlegung werden könnte. Die Kammern neigen jedoch dazu, zunächst keinen separaten, allein auf die Erfordernisse der Prozesse zum Messwesen angepassten Geschäftsprozess „Stammdatenänderung“ vorzusehen. Bereits im Vorfeld hatten die Verbände BDEW und VKU den Beschlusskammern mitgeteilt, dass derzeit ein übergreifendes, die Prozesse zum Lieferantenwechsel wie auch zum Messwesen erfassendes Konzept zur Verwaltung sowie zur Änderung von Stammdaten erarbeitet werde. Die Arbeiten seien jedoch noch nicht soweit finalisiert, dass schon jetzt konkrete Vorschläge für eine Einbeziehung in die hiesige Festlegung gemacht werden könnten. Vor diesem Hintergrund halten die Beschlusskammern auch eine prozess- und spartenübergreifende Lösung, die etwa im Rahmen einer zukünftigen Gesamtüberarbeitung der Lieferantenwechselprozesse festgelegt werden könnte, für denkbar.
3. Prozess Geschäftsdatenanfrage
Nach Erfahrungen der Kammern wird der in den Festlegungen GPKE und GeLi Gas enthaltene Geschäftsprozess „Geschäftsdatenanfrage“ bis heute nur sehr zurückhaltend genutzt. Als Ursache hierfür wird eine bislang nur sehr allgemein gehaltene Ausgestaltung des Prozesses bzw. eine fehlende Klassifizierung praxistypischer Fälle vermutet. Die Kammern haben die Geschäftsdatenanfrage zwar ebenfalls in den jetzigen Festlegungsentwurf für das Messwesen aufgenommen, bitten aber zugleich um Vorschläge, für welche typischen Fälle von Datenanfragen ein Anwendungsbereich gesehen wird und inwiefern hierzu Detailvorgaben als sinnvoll erachtet werden.
Exemplarisch haben die Kammern konkrete Vorgaben für die Geschäftsdatenanfrage „Stammdaten der Messstelle“ aufgenommen. Diese Anfragekategorie wird für die zuverlässige Abwicklung der Prozesse für zwingend erforderlich gehalten. Auch dazu wird um Hinweise gebeten, ob die Mitteilung weiterer zusätzlicher Angaben sinnvoll und erforderlich ist. Denkbar wäre etwa die automatisierte Mitteilung, welche Messeinrichtung an der angefragten Messstelle installiert ist, was jedoch eine zeitnahe, systematische Klassifizierung aller in der Praxis häufig vorkommenden Messeinrichtungen erfordern würde.
4. Bestätigung einer geprüften Netznutzungsabrechnung im Rahmen der Festlegung GeLi Gas
Die Festlegung GeLi Gas sieht im Prozess „Netznutzungsabrechnung“ vor, dass eine vom Netznutzer bemängelte INVOIC-Rechnung, die sich nach anschließender Prüfung des Netzbetreibers doch als korrekt herausstellt, mittels UTILMD gegenüber dem Netznutzer bestätigt wird. Demgegenüber lässt die Festlegung GPKE die Verwendung der REMADV zulässt, was sich nach der Kenntnis der Kammern in der Praxis weitgehend etabliert hat. Es wird um Mitteilung gebeten, ob eine entsprechende Anpassung der GeLi Gas für sinnvoll und erforderlich gehalten wird.
5. Vorgabe der Beantwortung eingehender Nachrichten mittels positiver APERAK-Meldung
Die Beschlusskammern tendieren dazu, sowohl für die neu festzulegenden Prozesse zum Messwesen als auch für die künftige Anwendung der Prozesse zum Lieferantenwechsel (GPKE / GeLi Gas) die ausdrückliche Verpflichtung eines Nachrichtenempfängers zur Rückmeldung eines Verarbeitbarkeitsstatus mittels APERAK-Meldung aufzunehmen. Dies resultiert aus den Erfahrungen mit der Abwicklung der Marktkommunikation, wonach in vielen Fällen beim Absender einer Nachricht Unklarheit über den Status des Prozesses aufgrund fehlender Rückmeldung des Empfängers herrschte. Die Kammern verbinden mit der expliziten Vorgabe einer Verarbeitbarkeitsrückmeldung mittels positiver bzw. negativer APERAK die Erwartung, dass sich Fehler im gesamten Kommunikations- und Verarbeitungsprozess auf diesem Wege deutlich schneller erkennen und beheben lassen. Der damit auszulösende Impuls für eine insgesamt zuverlässigere und schnellere Prozessverarbeitung ist nach Überzeugung der Kammern auch im Hinblick auf eine deutliche Straffung der Abwicklungszeiten nach Maßgabe künftiger europäischer Vorgaben erforderlich.
6. Zeitbedarf für die Umsetzung der Vorgaben zum Datenaustausch
Die Beschlusskammern beabsichtigen, den von der Festlegung Betroffenen für die Umsetzung der Vorgaben zum elektronischen Datenaustausch eine angemessene Umsetzungsfrist einzuräumen. Die Marktbeteiligten werden im Rahmen der Konsultation daher ausdrücklich auch um Einschätzung gebeten, welchen Zeitbedarf eine zügige und zugleich verlässliche Entwicklung und Implementierung der vorgesehenen Nachrichtentypen aus ihrer Sicht auslösen dürfte.
Etwaige Stellungnahmen zu den nun veröffentlichten Dokumenten, die auch gemeinschaftlich abgegeben werden können, richten Sie bitte bis zum 17.08.2009 in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format mittels Datenträger oder per E-Mail an:
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 7
Postfach 8001
53105 Bonn
E-Mail: messwesen@bnetza.de
Diese Adresse gilt für Stellungnahmen zu beiden Verfahren. Die Weiterleitung an die Beschlusskammer 6 wird durch die Beschlusskammer 7 sichergestellt. Sofern sich Ihre Stellungnahme oder Teile davon nur auf den Elektrizitäts- oder nur auf den Gasbereich beziehen, geben Sie dies (ggf. unter eindeutiger Bezeichnung der betroffenen Passagen) bitte explizit an. Sofern dies nicht erfolgt, werden die Beschlusskammern davon ausgehen, dass die Stellungnahmen beide Verfahren betreffen. Die Beschlusskammern beabsichtigen, die Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Es wird jedoch darum gebeten, Stellungnahmen auf die Konsultationsdokumente zu beschränken und nicht auch noch auf veröffentlichte Stellungnahmen Dritter zu erstrecken.
- BK6-09-034 -
- BK7-09-001 -
Wechselprozesse im Messwesen (pdf / 239 KB)
Änderungen GeLi Gas Entwurf 20.07.09 (pdf / 75 KB)
Änderungen GPKE Entwurf 20.07.09 (pdf / 56 KB)
Stellungnahmen zur ersten Konsultation
Stand: 20.07.2009