Beschlusskammer 6
Festlegung zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende
Az.: BK6-16-200
19.01.2017
Mitteilung Nr. 1
hier: Fehlerkorrekturen
Im Nachgang des Beschlusses vom 20.12.2016 hat sich herausgestellt, dass die im Internet veröffentlichten Anlagen 1-3 redaktionelle Fehler aufwiesen. Sie werden gegen die nachfolgend abrufbaren Dokumente ausgetauscht:
BK6-16-200 Anlage 1 GPKE (pdf / 3 MB)
Korrekturen:
- S. 11: Abschnitt „e) Datenkommunikation aus dem iMS“ gestrichen
Begründung: Vermeidung von Inkonsistenzen zu der Entscheidung des BSI, bei der ersten Generation von Smart-Meter-Gateways auch proprietäre Datenmodelle abweichend von COSEM-XML zuzulassen.
- S. 100: Grafik „Sequenzdiagramm Netznutzungsabrechnung“ korrigiert und an die nachfolgende Prozessbeschreibung angepasst
- S. 11: Abschnitt „e) Datenkommunikation aus dem iMS“ gestrichen
BK6-16-200 Anlage 2 WiM (pdf / 3 MB)
Korrekturen:
- S. 12: Abschnitt „e) Datenkommunikation aus dem iMS“ gestrichen
Begründung: - wie oben -
- S. 12: Abschnitt „e) Datenkommunikation aus dem iMS“ gestrichen
BK6-16-200 Anlage 3 MPES (pdf / 2 MB)
Korrekturen:- Die Textpassagen in den Begriffsbestimmungen zu „Marktlokation“ / „Messlokation“ sowie „Lokationsbündel“ waren versehentlich in einer veralteten Fassung veröffentlicht worden. Sie wurden durch die korrekten Fassungen ausgetauscht, die somit mit denjenigen in GPKE und WiM inhaltlich übereinstimmen.
- Die Textpassagen in den Begriffsbestimmungen zu „Marktlokation“ / „Messlokation“ sowie „Lokationsbündel“ waren versehentlich in einer veralteten Fassung veröffentlicht worden. Sie wurden durch die korrekten Fassungen ausgetauscht, die somit mit denjenigen in GPKE und WiM inhaltlich übereinstimmen.
-- Ende der Mitteilung --
Stand: 19.01.2017