Be­schluss­kam­mer 6 Be­schluss­kam­mer 7

Festlegungsverfahren zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende

Az.: BK6-16-200 / BK7-16-142

01.12.2017


Mitteilung Nr. 6


Einführung von Marktlokations-Identifikationsnummern im deutschen Energiemarkt
Start der marktweiten Codeverteilung


Mit den Festlegungen zum Marktkommunikations-Interimsmodell Strom und Gas vom 20.12.2016 (BK6-16-200 / BK7-16-142) hat die Bundesnetzagentur alle Akteure des Energiemarktes verpflichtet, zur Identifikation von Marktlokationen zum 01.02.2018 einen neuen Identifikationscode einzuführen und exklusiv zu benutzen.


Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) hat kürzlich nochmals aktuelle Informationen zum genauen Ablauf der Einführung der Marktlokations-Identifikationsnummer veröffentlicht, um die koordinierte und fristgerechte Umsetzung dieser marktweiten Verpflichtung zu unterstützen.


Die Beschlusskammern 6 und 7 begrüßen diese Veröffentlichung und nehmen dies zum Anlass, um auch ihrerseits nochmals auf die mit dem Markt vereinbarten Eckdaten zur Einführung der neuen Identifikationsnummern hinzuweisen, deren Einhaltung zum reibungslosen Funktionieren der Umstellung unabdingbar sind:

  • Elektronische Verteilung der MaLo-ID ab dem 01.12.2017

Seit dem 01.02.2017 erfolgt der Austausch der neuen MaLo-ID-Nummern zwischen den Netzbetreibern und den jeweiligen Berechtigten. Nach dem vorgegebenen Verteilungsprozess sind alle Berechtigten einer MaLo-ID (insbesondere Lieferanten, Messstellenbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber) selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen Identifikatoren beim Netzbetreiber mittels elektronischer EDIFACT-Nachricht abzufragen.

  • Systemtag 31.01.2018

Der 31.01.2018 wird hinsichtlich der Marktkommunikation nach allen Festlegungen, für die der Feiertagskalender nach GPKE / GeLi Gas gilt, wie ein Feiertag behandelt. Dies bedeutet, es findet zur Ermöglichung aller erforderlichen Systemumstellungen im Rahmen der betroffenen Festlegungen keine Marktkommunikation statt.

  • Wirkbetrieb ab dem 01.02.2018

Ab dem 01.02.2018 werden zur Identifikation von Marktlokationen (insbesondere im Rahmen der Festlegungen GPKE, GeLi Gas und MPES) ausschließlich die neuen MaLo-ID-Nummern verwendet. Die bislang verwendeten Zählpunktbezeichnungen finden ab dem 01.02.2018 ausschließlich zur Identifikation von Messlokationen (etwa im Rahmen der WiM-Prozesse) Anwendung.


Für Detailfragen zum Umstellungsszenario verweisen die Beschlusskammern auf die hierfür vom BDEW gesondert bereitgestellten Dokumente und empfehlen deren Anwendung:

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