Rund­schrei­ben

Beschlusskammer 8

Mit den Rundschreiben möchte die Beschlusskammer 8 die eigenen Verwaltungsverfahren transparenter gestalten und die allgemeine Kommunikation verbessern. Sie ergänzen unser Angebot durch Veröffentlichung im Internet sowie im Amtsblatt der Bundesnetzagentur. Es können keine materiellen Prüfungsansätze in den Teilverfahren erläutert werden. Es sollen jedoch Zusammenhänge und Termine nach Möglichkeit vorab kommuniziert werden. Alle im Rundschreiben gemachten Ausführungen dienen der schnelleren Information der Marktteilnehmer und geben die vorläufige Einschätzung der Beschlusskammer wieder, die auf der aktuell bekannten Sachlage beruht. Sie stellen keine Beschlusskammerentscheidung dar. Terminankündigungen können von unvorhersehbaren Ereignissen eingeholt werden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit aller Themen besteht nicht. Von Rückfragen bitten wir abzusehen. Primäre Adressaten des Rundschreibens sind die Geschäftsleitungen (soweit Kontaktdaten vorhanden) und Kommunikationsbevollmächtigten der regulierten Unternehmen. Auch die Landesregulierungsbehörden, einschlägige Beratungsunternehmen und interessierte Dritte können das Rundschreiben erhalten.

2024

2023

2022


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Archiv

Stand: 12.03.2024

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