Festlegung BK8-20-0003_A bis BK8-20-0007_A
§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 6, 19, 20 ARegV
Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren zur Bestimmung des Qualitätselements hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV für die Jahre 2021 bis 2023 (BK8-20/00003-A; BK8-20/00004-A; BK8-20/00005-A; BK8-20/00006-A und BK8-20/00007-A)
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren gemäß § 29 Abs. 1 EnWG zur Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV für die Jahre 2021 bis 2023 (Methodikbeschluss) abgeschlossen. Hierzu wurde nachfolgende Entscheidung getroffen:
Festlegung
Anlage Bericht zum Qualitätselement (pdf / 1 MB)
Konsultation zum Festlegungsentwurf
Vorausgegangen war eine Konsultation der Festlegung im Zeitraum vom 14.10.2020 bis 28.10.2020 zu folgenden Entwürfen:
Anlage: (Entwurf) Bericht zum Qualitätselement (pdf / 1 MB)
Stellungnahme
Von der Möglichkeit zur Stellungnahme in diesem Verfahren haben die unten genannten Marktbeteiligten Gebrauch gemacht:
Stand: 02.12.2020