Ent­gelt­ge­neh­mi­gungs­an­trä­ge bei neu­en Net­zen gem. § 23a En­WG

Anforderungen an den Entgeltgenehmigungsantrag

Anträge auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu neu errichteten Elektrizitätsversorgungsnetzen müssen bestimmte Anforderungen an den Entgeltgenehmigungsantrag nach § 23a EnWG und zusätzliche Anforderungen an die Form der Informationsübermittlung einhalten.

Die Anreizregulierungsverordnung ist für eine Übergangszeit bis zum Ende der laufenden Regulierungsperiode nicht auf Betreiber von neu errichteten Elektrizitätsversorgungsnetzen anwendbar, wenn sie erst nach dem Basisjahr der jeweiligen Regulierungsperiode Betreiber des Netzes wurden und somit für das Basisjahr keine Kostendaten vorzuweisen haben. (Gemäß § 1 Abs. 2 ARegV)

In diesen Fällen ist gegenüber dem Netzbetreiber eine Entgeltgenehmigung nach § 23a EnWG zu erteilen. Die Bundesnetzagentur ist für die Genehmigung nach § 23a EnWG gemäß § 54 Abs. 1, 2 EnWG zuständig, wenn die Antragstellerin Betreiberin eines länderübergreifenden Elektrizitätsverteilernetzes i.S.d. § 3 Nr. 3 EnWG ist oder an das Netz 100.000 oder mehr Kunden unmittelbar oder mittelbar  angeschlossen sind.  

Demnach sind von den Betreibern neu errichteter Elektrizitätsversorgungsnetze, die nach §§ 54 Abs. 1, 3 EnWG der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur unterliegen, Anträge auf Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang bei der Bundesnetzagentur einzureichen.

Datenübermittlung

Die Entgeltanträge - einschließlich der für eine Prüfung der Anträge erforderlichen vollständigen Unterlagen - sind elektronisch und schriftlich bei der Bundesnetzagentur einzureichen.

Hinweise zur schriftlichen Überstellung:

  • Papierform (DIN A4 einseitig)
  • Dokument muss unterschrieben werden
  • Empfehlung: Per Einschreiben an die Bundesnetzagentur senden, zusammen mit den übrigen Antragsunterlagen nach § 23a Abs. 3 EnWG

Für die elektronische Übermittlung sämtlicher Unterlagen (Antrag, Bericht nach § 28 StromNEV, Erhebungsbögen etc.) müssen Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen das Energiedaten-Portal der Bundesnetzagentur nutzen.

Erhebungsbogen

In diesem Erhebungsbogen können Sie die notwendigen Informationen für die Antragstellung erfassen. Ausfüllhilfen finden Sie im Erhebungsbogen.

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