BK8-25-005-A Beschlusskammer 8

Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien; hier: Anpassung der Ermittlung der installierten EE-Leistung für fremde, nachgelagerte Netzebenen (BK8-25-005-A)

Die Bundesnetzagentur hat am 04.03.2026 nach § 29 Abs. 1 und 2 EnWG i.V.m. § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 3 h) und i), S. 5 EnWG eine Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, insbesondere zur Anpassung der Ermittlung der installierten EE-Leistung für fremde, nachgelagerte Netzebenen unter dem Aktenzeichen BK8-25-0025-A erlassen.

Die Festlegung wird im Amtsblatt Nr. 05/2026 vom 11.03.2026 veröffentlicht.

Workshop zur Ergänzungsfestlegung EE-Netzkostenwälzung am 27. August 2026 (BKB-25-005-A) und zur erstmaligen Abrechnung der Wälzung im Regulierungskonto 

Die Bundesnetzagentur hat am 04. März 2026 eine Änderungsfestlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, insbesondere zur Anpassung der Ermittlung der installierten EE-Leistung für fremde, nachgelagerte Netzebenen unter dem Aktenzeichen BKB-25-0025-A erlassen.

Am 27.08.2026 fand ein Workshop zu dem Eckpunktepapier statt.

Webinar EE-Netzkostenwälzung

BK8-25-005-A

Stand: 14.08.2026

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