Pooling - Gemeinsames Positionspapier der BNetzA und der Landesregulierungsbehörden
Entwurf eines Gemeinsamen Positionspapiers der Landesregulierungsbehörden und der Bundesnetzagentur zur Auslegung der §§ 2 Nr. 11 und 17 Abs. 2a StromNEV (sog. Pooling)
Mit Beschluss vom 05. Juli 2013 hat der Bundesrat in seiner 912. Sitzung eine Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts beschlossen (BR-Drucks. 447/13 (Beschluss)). In Ziffer 1. a) und b) dieses Beschlusses werden die §§ 2 und 17 StromNEV geändert. Die Änderungen sind am 21. August 2013 veröffentlicht worden. Gemäß § 32 Abs. 12 StromNEV (n. F.) sind die Änderungen ab dem 01. Januar 2014 anzuwenden.
Nachfolgend sind von den Marktakteuren verschiedene Auslegungsfragen aufgeworfen worden. Diese sollen in einem gemeinsamen Positionspapier der Landesregulierungsbehörden und der Bundesnetzagentur einer bundesweit einheitlichen Auslegung zugeführt werden. Der vorliegende Entwurf soll kurzfristig zur Konsultation gestellt werden.
Die Bundesnetagentur bittet demgemäß um Stellungnahmen zu dem vorliegenden Entwurf eines Positionspapiers. Die Stellungnahmen können, bevorzugt auch gemeinschaftlich, unter dem
Stichwort „Positionspapier Pooling“
bis zum
Mittwoch, 11. Dezember 2013
bei der
Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen
- Beschlusskammer 8 -
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
abgegeben werden.
Anlagen
Pooling Positionspapier (Entwurf) (PDF / 17 MB)
Pooling Positionspapier (Entgültige Fassung) (pdf / 563 KB)
Zum Thema
Veröffentlichung eines Gemeinsamen Positionspapiers
Stand: 03.12.2013