Be­schluss­kam­mer 8 - Preisin­di­zes

Preisindizes zur Bestimmung von Tagesneuwerten betriebsnotwendiger Anlagegüter gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 6a StromNEV

§ 6 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 6a StromNEV enthält Regelungen zur Ermittlung der anzuwendenden Preisindizes. Diese Preisindizes sowie deren Herleitung sind in der folgenden Excel-Datei dargestellt und bilden die Grundlage zur Ermittlung der Tagesneuwerte für das Basisjahr 2016.

Preisindizes zur Bestimmung von Tagesneuwerten (xlsx / 45 KB)

Stand:  15.05.2017

Mastodon