Beschlusskammer 8 - Preisindizes
Preisindizes zur Bestimmung von Tagesneuwerten betriebsnotwendiger Anlagegüter gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 6a StromNEV
§ 6 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 6a StromNEV enthält Regelungen zur Ermittlung der anzuwendenden Preisindizes. Diese Preisindizes sowie deren Herleitung sind in der folgenden Excel-Datei dargestellt und bilden die Grundlage zur Ermittlung der Tagesneuwerte für das Basisjahr 2016.
Preisindizes zur Bestimmung von Tagesneuwerten (xlsx / 45 KB)
Stand: 15.05.2017