Aktuelle Veröffentlichungen
Hinweis: Über die neuesten Veröffentlichungen auf dieser Seite können Sie sich auch per RSS-Feed informieren lassen.
Hier werden aktuelle Mitteilungen der Beschlusskammer 10 zu ausgewählten Entscheidungen der letzten 6 Monate vorgestellt. |
---|
Geschäftszeichen | Kurzinformation | Veröffentlicht am |
---|---|---|
Die Beschlusskammer hat mit Beschluss vom 06.05.2025 die DB InfraGO AG zu einer Änderung ihres Verhaltens in Bezug auf die Durchführung einer im Zeitraum vom 09.05.2025 bis 16.05.2025 unterjährig geplanten Baumaßnahme im Bereich des Bahnhofs Crailsheim verpflichtet. |
07.05.2025
24.04.2025
|
|
Die Beschusskammer hat mit Teilbeschluss vom 03.04.2025 gegenüber der DB InfraGO AG aufgrund der noch immer unzureichenden Baustellenkommunikation im Falle der sog. A- und B-Maßnahmen zwei weitere Zwangsgelder in Höhe von jeweils 500.000 Euro festgesetzt. |
07.04.2025
12.03.2025
|
|
Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 19.02.2024 die Obergrenze der Gesamtkosten der DB InfraGO AG für die Fahrplanperiode 2025/2026 (OGK 2026) vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über das unter dem Aktenzeichen 18 K 7156/24 vor dem Verwaltungsgericht Köln geführte Klageverfahren auf 7.841,450 Mio. EUR festgelegt. Der Beschluss dient der Umsetzung einer entsprechenden einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln vom 24.01.2025 (Az. 18 L 2172/24). |
24.02.2025
05.02.2025
|
|
Mit Beschluss vom 20.03.2025 hat die Bundesnetzagentur gegen die DB InfraGO AG im Zusammenhang mit der Nichtbesetzung bzw. Unterbesetzung von Stellwerken mehrere Zwangsgelder in Höhe von insgesamt rund 250.000 Euro festgesetzt. |
21.03.2025
24.01.2025
|
|
Die Beschlusskammer 10 hat die DB InfraGO AG mit Teilbeschluss vom 17.04.2025 verpflichtet, gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) in Absprache mit den Beteiligten Leitlinien zur Koordinierung des Geschäftsplans zu erstellen und zu veröffentlichen. |
22.04.2025
14.01.2025
|
|
Trassenpreisverfahren (TPS) 2026 Verschiebung der Entgeltgenehmigung zum TPS 2026 Mit Schreiben vom 26.02.2025 hat die Beschlusskammer 10 alle Verfahrensbeteiligten des Verfahrens zum TPS 2026 mit Blick auf die erheblichen bestehenden Unsicherheiten darüber informiert, die Genehmigungsentscheidung bezüglich der Trassenentgelte nicht bis Ende März 2025 zu treffen, sondern noch zuzuwarten. Allerdings soll bis Ende März eine Teilgenehmigung der Entgeltgrundsätze und weiterer für die Netzfahrplanerstellung notwendigen Regelungen – etwa betreffend das Regelentgeltverfahren – erfolgen. Die finale Genehmigung der Trassenentgelte im Übrigen erfolgt bis spätestens Mitte Dezember 2025. Eine frühere Entscheidung wird – soweit gangbar – angestrebt. Die Unsicherheiten begründen sich zum einen in der Anwendung der sogenannten Trassenpreisbremse des SPNV, gegen deren Anwendung im Genehmigungsbeschluss zum TPS 2025 zahlreiche Unternehmen wie auch die DB InfraGO AG Klage erhoben haben. Die Unternehmen tragen vor, die Trassenpreisbremse des SPNV sei unionsrechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) hat die Frage am 06.11.2024 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Die Vorgabe widerspreche „eklatant“ der bisherigen Rechtsprechung des EuGH. Das VG Köln trägt weiter vor, dass es die nationale Trassenpreisbremse für unions-rechtswidrig halte und schlägt dem EuGH vor, entsprechend zu entscheiden. Gleichwohl ist die vorgelegte Rechtsfrage aus Sicht des VG Köln durch die bisherige Rechtsprechung des EuGH nicht abschließend beantwortet (im Sinne eines sog. „acte éclairé“). Trotz erheblicher Zweifel an der Unionsrechtskonformität der Trassenpreisbremse wäre bei einer frühen Entscheidung das derzeit geltende nationale Recht anzuwenden. Zum anderen bestehen weiterhin Unsicherheiten bezüglich der anzusetzenden Obergrenze der Gesamtkosten (OGK) 2026. Zwar ist am 24.01.2025 eine Eilentscheidung des VG Köln zur Festlegung der OGK 2026 ergangen. Das VG Köln ist in seiner Eilentscheidung weitgehend dem Vortrag der DB InfraGO AG gefolgt. Hier steht allerdings weiter eine Entscheidung in der Hauptsache aus. Die am Verfahren beteiligten Unternehmen haben sich vor diesem Hintergrund teils für eine spätere Genehmigungsentscheidung ausgesprochen, teils aber auch darauf hingewiesen, dass für die Netzfahrplanbestellungen Klarheit über die zu zahlenden Trassenentgelte herrschen müsse. Der Wunsch der Marktteilnehmer nach Planungssicherheit durch eine frühzeitige Genehmigung ist aus Sicht der Beschlusskammer nachvollziehbar. Gleichzeitig muss aber im Blick behalten werden, dass auch mit einer (formellen) Genehmigung der Trassenentgelte bis Ende März keine tatsächlich belastbare Grundlage für die Netzfahrplanbestellungen hergestellt werden könnte. Durch die spätere Entscheidung bleibt hingegen die Chance erhalten, Entwicklungen im OGK-Hauptsacheverfahren, etwaige Reformen der Trassenpreisregelungen, Hinweise des EuGH im Vorlageverfahren und/oder mittelbare oder unmittelbare finanzielle Entlastungen bei den Trassenentgelten im Rahmen der Genehmigungsentscheidung zu berücksichtigen. |
14.03.2025
|
|
Mit Teilbeschluss vom 26.03.2025 hat die Beschlusskammer Entgeltgrundsätze und für Netzfahrplanerstellung notwendige Entgeltregelungen des Trassenpreissystems (TPS) 2026 der DB InfraGO AG und DB RegioNetz Infrastruktur (RNI) GmbH genehmigt. Nicht Bestandteil der Teilgenehmigung sind die Trassenentgelte, über die zu einem späteren Zeitpunkt entschieden wird. Die Entgeltgrundätze wurden weitestgehend wie beantragt genehmigt. Eine Regelung zur kostenfreien Stornierung von Trassen hat die Beschlusskammer allerdings nur mit Änderungen zugunsten des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs genehmigt. Demnach können Zugangsberechtigte bei internationalen Trassen den nationalen Trassenabschnitt bei der DB InfraGO AG auch dann kostenfrei stornieren, wenn eine Störung beim vor- oder nachgelagerten Infrastrukturbetreiber vorliegt. Voraussetzung ist, dass es sich um vordefinierte internationale Trassen („Pre-Arranged Paths“) oder um sogenannte „international harmonisierte“ Trassen handelt. Die genannten Trassen sind eisenbahnrechtlich als einheitliche Trassen zu werten, auch wenn sie sich aus Trassenabschnitten mehrerer Infrastrukturbetreiber zusammensetzen. Die Betreiber sind gemeinsam zur Leistung verpflichtet und können nach Auffassung der Beschlusskammer keine Stornierungsentgelte für einen Teilabschnitt verlangen, wenn die Trasse dem Zugangsberechtigten nicht vollständig angeboten werden kann. Die Teilgenehmigung soll sicherstellen, dass die zur Netzfahrplanerstellung für die Fahrplanperiode 2025/2026 notwendigen Regelungen des TPS 2026 von der Bundesnetzagentur genehmigt sind. Trassenanmeldungen der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung können bei der DB InfraGO AG bis zum 14.04.2025 erfolgen. Die Genehmigung der Trassenentgelte im Übrigen erfolgt bis spätestens Mitte Dezember 2025 (vgl. Hinweise der Beschlusskammer vom 14.03.2025 zum hiesigen Verfahren). Eine frühere Entscheidung wird – soweit gangbar – angestrebt. Beginn der Netzfahrplanperiode 2025/2026 ist der 14.12.2025. |
27.03.2025
14.10.2024
|
|
Mit Beschluss vom 22.11.2024 untersagte die Beschlusskammer der DB InfraGO AG zwei beabsichtigte Einschränkungen des Koordinierungsverfahrens. |
03.12.2024
14.10.2024
|
|
Mit Beschluss vom 07.02.2025 hat die Beschlusskammer 10 der Bundesnetzagentur die Beschwerde der agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG (Beschwerdeführerin) gegen die DB InfraGO AG (Beschwerdegegnerin) wegen der im Rahmen der Generalsanierung vom 06.02. bis 10.07.2026 geplanten Totalsperrung der Strecke zwischen Regensburg und Nürnberg zurückgewiesen (BK10-24-0329_Z). Es ist nachstehender Beschluss gefasst worden. |
07.02.2025
30.08.2024
|