Aktuelle Veröffentlichungen
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Hier werden aktuelle Mitteilungen der Beschlusskammer 10 zu ausgewählten Entscheidungen der letzten 6 Monate vorgestellt. |
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Geschäftszeichen | Kurzinformation | Veröffentlicht am |
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Mit Beschluss vom 15.09.2025 hat die Bundesnetzagentur gegen die DB InfraGO AG im Zusammenhang mit der Nichtbesetzung bzw. Unterbesetzung von Stellwerken drei Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 192.500 Euro festgesetzt. |
24.09.2025
28.07.2025
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Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 11.09.2025 die DB InfraGO AG zur Durchführung von sogenannten "Alternativenprüfungen" für 77 im Jahr 2028 geplante sehr große Baumaßnahmen verpflichtet. |
23.09.2025
08.07.2025
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Mit Beschluss vom 05.06.2025 hat die Bundesnetzagentur gegen die DB InfraGO AG im Zusammenhang mit der Nichtbesetzung bzw. Unterbesetzung von Stellwerken zwei Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 90.000 Euro festgesetzt. Die unzureichende personelle Ausstattung der Stellwerke ist seit Jahren ein erhebliches Problem. Sind Stellwerke nicht besetzt, kann der Zugverkehr nicht oder nur sehr eingeschränkt durchgeführt werden. Dies steht dem Ziel eines leistungsfähigen und zuverlässigen Schienenverkehrs entgegen. Die Beschlusskammer hat die DB InfraGO AG daher bereits am 16.09.2024 im Verfahren BK10-23-0255_Z verpflichtet, den für die durchgängige Einhaltung der veröffentlichten Streckenöffnungszeiten erforderlichen sogenannten „leistungswirksamen Personalbedarfsdeckungsgrad“ (L-PBDQ) von 100 % beim Stellwerkspersonal nicht zu unterschreiten. Hierzu hatte die Beschlusskammer der DB InfraGO AG einen Entwicklungspfad für einen realisierbaren und kontinuierlichen Aufbau von Stellwerkspersonal vorgegeben. Der Entwicklungspfad sieht für jeden Regionalbereich Quartalsziele vor. Gleichzeitig hatte die Beschlusskammer Zwangsgelder für den Fall angedroht, dass diese Ziele nicht erreicht werden. Auf Basis dieser Vorgaben hatte die Beschlusskammern bereits am 20.03.2025 aufgrund einer Unterschreitung der Zielwerte in fünf von sieben Regionalbereichen, ein Zwangsgeld in Höhe von 246.250 Euro gegen die DB InfraGO AG verhängt und weitere Zwangsgelder im Falle der Nichterfüllung angedroht. Die neuerlichen Auswertungen der Beschlussumsetzung haben nun ergeben, dass die DB InfraGO AG aktuell in zwei von sieben Regionen die Vorgaben zum Personalaufbau nicht erreicht hat. Die Beschlusskammer hat daher erneut Zwangsgelder gegenüber der DB InfraGO AG festgesetzt. Hierdurch hält die Bundesnetzagentur den Druck auf die DB InfraGO AG aufrecht, den notwendigen personellen Aufwuchs zeitnah konsequent vorzusehen. Gleichwohl ist positiv festzuhalten, dass fünf von sieben Regionalbereichen zwischenzeitlich die gesetzten Zielvorgaben einhalten. Das ist eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum letzten Quartal. |
10.06.2025
05.05.2025
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Die Beschlusskammer hat mit Beschluss vom 06.05.2025 die DB InfraGO AG zu einer Änderung ihres Verhaltens in Bezug auf die Durchführung einer im Zeitraum vom 09.05.2025 bis 16.05.2025 unterjährig geplanten Baumaßnahme im Bereich des Bahnhofs Crailsheim verpflichtet. |
07.05.2025
24.04.2025
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Die Beschlusskammer 10 hat die DB InfraGO AG mit Teilbeschluss vom 17.04.2025 verpflichtet, gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) in Absprache mit den Beteiligten Leitlinien zur Koordinierung des Geschäftsplans zu erstellen und zu veröffentlichen. |
22.04.2025
14.01.2025
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Die Beschusskammer hat mit Teilbeschluss vom 03.04.2025 gegenüber der DB InfraGO AG aufgrund der noch immer unzureichenden Baustellenkommunikation im Falle der sog. A- und B-Maßnahmen zwei weitere Zwangsgelder in Höhe von jeweils 500.000 Euro festgesetzt. |
07.04.2025
12.03.2025
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