Beschlusskammer 11
- Marktabfrage zum 1. Konzentrations- oder Verteilerpunkt des öffentlichen Telekommunikationsnetzes
- Marktabfrage
- Stellungnahmen
Marktabfrage zum 1. Konzentrations- oder Verteilerpunkt des öffentlichen Telekommunikationsnetzes
Die Bundesnetzagentur hat eine Marktabfrage zu den technischen Gegebenheiten des ersten Konzentrations- oder Verteilerpunktes des öffentlichen Telekommunikationsnetzes veröffentlicht. Die Marktabfrage dient einer ersten Sondierung und Sichtung technischer Eigenschaften von Netzarchitekturen. Damit geht jedoch keine Aussage einher, ob, wann und in welchem Umfang Regulierungsmaßnahmen der Bundesnetzagentur notwendig sein könnten.
Hintergrund
GEREK-Leitlinien
Hintergrund
GEREK-Leitlinien
Marktabfrage
Die Bundesnetzagentur bittet vor diesem Hintergrund um folgende Auskünfte:
- Verfügt Ihr Netz oder verfügen die von Ihnen genutzten (zusammengeschalteten) Netze über 1. KVP, welche den oben aufgezählten Kriterien der GEREK-Leitlinien entsprechen? Liegen diese innerhalb oder außerhalb von Gebäuden? Kommen aus ihrer Sicht verschiedene denkbare Zugangspunkte alternativ für die Festlegung als 1. KVP in Betracht und falls ja, warum?
- Wie wird dieser Punkt in Ihrem oder dem von Ihnen genutzten Netz technisch bezeichnet und welche Funktionalität beinhaltet er?
- Wäre dort ein Zugang zu passiven Netzinfrastrukturen i. S. v. § 3 Nr. 45 TKG2021, unbeschalteten oder beschalteten Glasfasern bzw. Kupferdoppeladern sowie anderen aktiven Produkten wie z. B. Bitstrom in Ihrem oder dem von Ihnen genutzten Netz denkbar?
- Wie und zu welchen Bedingungen könnte ein solcher Zugang realisiert werden?
- Gewähren Sie an einem solchen 1. KVP bereits Zugang und halten Sie dazu einen (Muster-)Vertrag vor? Die Behörde würde diesen im Falle einer Vorlage selbstverständlich als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis einstufen und entsprechend behandeln (siehe Hinweis am Ende der Marktabfrage).
- Wie hoch wäre bzw. ist der technische und ökonomische Aufwand für eine Zugangsgewährung am 1. KVP?
- Wir bitten um die Übermittlung einer schematischen Darstellung/schematischer Darstellungen der Netztopologie(n), in welcher/-n die denkbaren Zugangspunkte gekennzeichnet sind. Auch diese Darstellung(en) werden als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis eingestuft und entsprechend behandelt (siehe Hinweis am Ende der Marktabfrage), sofern Sie dies wünschen.
Diese Abfrage richtet sich in erster Linie an Netzbetreiber, kann aber auch von Diensteanbietern oder anderen Unternehmen beantwortet werden, die mit der Realisierung von Zugängen zu Netzarchitekturen befasst sind.
Stellungnahmen
Es wird gebeten, Stellungnahmen bis zum 10.01.2022 in elektronischer Form an
bk11.postfach@bnetza.de unter Verwendung des Betreffs „KVP-Abfrage“
oder an folgende Adresse auf dem Postweg
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Postfach 8001
53105 Bonn
zu senden.
Stellungnahmen können auch unter Nutzung der geschlossenen Benutzergruppe (GBG) der Bundesnetzagentur übermittelt werden. Hinweise zur Registrierung in und Nutzung der GBG finden Sie hier: Registrierungsinformationen für die Geschlossene Benutzergruppe der Bundesnetzagentur (pdf / 17 KB) .