Ter­mi­ne der Be­schluss­kam­mern

Die Geschäftsstelle der Beschlusskammern veröffentlicht nachstehend die Termine für die öffentlich mündlichen Verhandlungen der Beschlusskammern.

Die Verhandlung werden abgehalten bei der

Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

als vor Ort-Verhandlung, als Hybrid-Sitzung (vor Ort und per WebEx) oder als reine Online-Sitzung (WebEx).

Auskünfte zu den Terminen der Beschlusskammern erhalten Sie von der Geschäftsstelle der Beschlusskammern: geschaeftsstelle.bk (at) bnetza.de

Hier erhalten Sie eine Übersicht über die öffentlich mündlichen Verhandlungen der nächsten Wochen:

Tag Uhr­zeit Raum Be­schluss­kam­mer The­ma Ergänzen­de Hin­wei­se
29.09.2026 10:00 Haus 4, Raum 0.10 BK11 An­trag auf Er­lass ei­ner Ent­schei­dung im Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren

BK11-26-009
Die öffentliche mündliche Verhandlung findet in Präsenz statt.Wir bitten bei gewünschter Teilnahme um rechtzeitige Anmeldung über das Postfach bk11.postfach@bnetza.de., um die Plätze zuweisen zu können. Bitte teilen Sie uns die Personen mit, die an der öffentlichen mündlichen Verhandlung teilnehmen werden. Bitte melden Sie sich frühestens 15 Minuten vor Verhandlungsbeginn an der Pforte in Haus 4 an und begeben Sie sich in den Wartebereich. Sie werden rechtzeitig abgeholt und zum Verhandlungsraum geführt.Ob Sie an der öffentlichen mündlichen Verhandlung teilnehmen, steht Ihnen grundsätzlich frei. Die Beschlusskammer weist aber darauf hin, dass bei Ihrem Ausbleiben oder dem eines anderen Beteiligten gemäß § 67 Abs. 1 S. 3 VwVfG auch ohne Sie bzw. ihn durch die Beschlusskammer verhandelt und entschieden werden kann. Wenn Sie nicht an der öffentlichen mündlichen Verhandlung teilnehmen, begründet dies keinen Anspruch auf eine anderweitige Anhörung.
29.09.2026 10:00 Haus 4, Raum 0.10 BK11 An­trag auf Er­lass ei­ner Ent­schei­dung im Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren

BK11-26-010
Die öffentliche mündliche Verhandlung findet in Präsenz statt.Wir bitten bei gewünschter Teilnahme um rechtzeitige Anmeldung über das Postfach bk11.postfach@bnetza.de., um die Plätze zuweisen zu können. Bitte teilen Sie uns die Personen mit, die an der öffentlichen mündlichen Verhandlung teilnehmen werden. Bitte melden Sie sich frühestens 15 Minuten vor Verhandlungsbeginn an der Pforte in Haus 4 an und begeben Sie sich in den Wartebereich. Sie werden rechtzeitig abgeholt und zum Verhandlungsraum geführt.Ob Sie an der öffentlichen mündlichen Verhandlung teilnehmen, steht Ihnen grundsätzlich frei. Die Beschlusskammer weist aber darauf hin, dass bei Ihrem Ausbleiben oder dem eines anderen Beteiligten gemäß § 67 Abs. 1 S. 3 VwVfG auch ohne Sie bzw. ihn durch die Beschlusskammer verhandelt und entschieden werden kann. Wenn Sie nicht an der öffentlichen mündlichen Verhandlung teilnehmen, begründet dies keinen Anspruch auf eine anderweitige Anhörung.
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