Hinweise zur Durchführung öffentlicher mündlicher Verhandlungen als Telefon-/Videokonferenzen
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit an der öffentlichen mündlichen Verhandlung persönlich, per Videokonferenz oder per Telefon teilzunehmen. Ob die Teilnehmer/innen persönlich anwesend sind oder per Telefon oder Video eingewählt sind, hat keinen Einfluss auf die Wahrnehmung von Beteiligtenrechten und insbesondere die Annahme von Wortmeldungen; Telefon- und Videoteilnahme werden in allen Bereichen des Verfahrens mit der persönlichen Teilnahme als gleichwertig angesehen.
Die öffentliche mündliche Verhandlung findet am 24.04.2024 um 10.00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Haus 7
in Raum 0.02 statt.
Nachfolgend möchten wir die Teilnehmer/innen darüber in Kenntnis setzen, welche Regelungen bzw. Voraussetzungen für die einzelnen Teilnahmeformen gelten.
Die Teilnehmer an der mündlichen Verhandlung werden gebeten sich bis zum 25.03.2024; 12.00 Uhr bei der Beschlusskammer unter BK2.-Postfach@BNetzA.de anzumelden und anzugeben, in welcher Form (Präsenz, Video oder Telefon) die Teilnahme erfolgen wird.
1. Teilnahme in Präsenz
• Der Einlass in das Gebäude kann erst 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn gewährt werden. Wartezonen sind derzeit nicht vorgesehen.
2. Teilnahme per Videokonferenz
- Für die Durchführung der Videokonferenz wird die Software WebEx verwendet. Die Teilnahme an der Videokonferenz ist grundsätzlich auch über gängige Internetbrowser möglich. Es wird jedoch empfohlen, die von Cisco WebEx zur Verfügung gestellte Software auf dem für die Konferenz genutzten Endgerät zu installieren. Die Teilnehmenden sind selbst für die technische Funktionalität auf Ihren Endgeräten verantwortlich.
- Der virtuelle Raum wird bereits eine Stunde vor Beginn der öffentlichen mündlichen Verhandlung geöffnet. Dies ist notwendig, um die notwendigen technischen Einrichtungen für die Aufnahme u.ä. zu implementieren. Wir bitten darum, den Einwahlvorgang frühestens 30 Minuten und spätestens 10 Minuten vor Beginn der öffentlichen mündlichen Verhandlung zu starten, damit die technischen Implementationen abgeschlossen und alle Teilnehmer/innen rechtzeitig zugeschaltet sind.
- Der Einwahllink, sowie die Meeting-Kennnummer und das Meeting-Passwort werden auf der Homepage der Bundesnetzagentur bei den Terminen der Beschlusskammern unter dem Link
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK_Termin/BK_Termine_node.html
veröffentlicht.
Brauchen Sie bei der Einwahl Hilfe?
Gehen Sie zu https://help.webex.com
- Mit Einwahl in die o.g. Videokonferenz willigen Sie ein, dass diese über den Videotelefoniedienst Webex der Fa. Cisco erfolgt. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf kann an folgende Anschrift gerichtet werden:
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder per E-Mail an: BK2.-Postfach@BNetzA.de
- Nach Betreten des virtuellen Raumes melden Sie sich bitte beim Moderator/ bei der Moderatorin der Beschlusskammer 2 mit eigenem Namen und dem Namen des vertretenen Unternehmens / Verbandes an.
- Eine Abfrage über Anwesenheit durch die Vorsitzende erfolgt zur Feststellung der Teilnehmer/innen zu Beginn der Verhandlung erneut.
- Bei einer Teilnahme per Video wird darum gebeten, für ein klares und stabiles Bild zu sorgen. Im Zuge dessen ist auch darauf zu achten, Gegenlicht zu vermeiden.
- Bei Verwendung eines videofähigen Endgeräts ist dieses möglichst in einer „festen“ Position anzubringen, um eine stabile Bildübertragung zu gewährleisten.
- Sprechen Sie bei Wortmeldungen laut und deutlich in das Mikrofon (die Beschlusskammer empfiehlt die Verwendung eines Headsets).
- Schalten Sie Ihr Mikrofon bitte vor und nach Ihren Wortmeldungen grundsätzlich auf „Stumm“ / „Mute“, so dass etwaige störende Nebengeräusche nicht zu hören sind.
- Die „Chat-Funktion“ wird während der gesamten öffentlichen mündlichen Verhandlung nicht zur Verfügung stehen, da für die Aufzeichnung nur ein Übertragungskanal (Sprache) nutzbar ist.
3. Teilnahme per Telefon
- Es besteht daneben auch die Möglichkeit über WebEx telefonisch an der öffentlichen mündlichen Verhandlung teilzunehmen.
- Alle Teilnehmer/innen werden gebeten, sich bis spätestens 15 Minuten vor Beginn der öffentlichen Anhörung einzuwählen.
- Nach erfolgter Einwahl melden Sie sich bitte bei der Moderatorin/beim Moderator der Beschlusskammer 2 mit eigenem Namen und dem Namen des vertretenen Unternehmens/Verbandes an.
- Wir weisen darauf hin, dass der Moderator im Folgenden vor Beginn der Verhandlung die Anzeige der Telefonnummer durch die Anzeige des Namens des Anrufers in der Anzeige von Web Ex ändern wird und somit statt der Telefonnummer der Name für alle anderen Teilnehmer der öffentlichen Anhörung sichtbar wird. Dies erleichtert die Erkennbarkeit und Kommunikation untereinander.
- Eine Abfrage der Anwesenheit durch die Vorsitzende erfolgt zur Feststellung der Teilnehmer/innen zu Beginn der Anhörung erneut.
Allgemeine Hinweise für alle Teilnehmer/innen
Für die interessierte Öffentlichkeit stehen – u. a. abhängig von der Anzahl der am Verfahren Teilnehmenden Unternehmen/Verbände und den technischen Gegebenheiten – gegebenenfalls nur eine limitierte Anzahl an Einwahlmöglichkeiten zur Verfügung. Sofern die Anmeldungen die maximale Kapazität an Einwahlmöglichkeiten übersteigen, wird in einem nachvollziehbaren und neutralen Verfahren ausgewählt, wer als interessierte Öffentlichkeit teilnehmen kann.
Personen, die nur als interessierte Öffentlichkeit an der Konferenz teilnehmen, erhalten kein Rederecht.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, Dokumente (PowerPoint, Excel etc.) in die Konferenz einzubinden, dies ist jedoch nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
Ablauf der öffentlichen Anhörung:
Der Ablauf der öffentlichen mündlichen Verhandlung erfolgt nach der Eröffnung nach dem bekannten Schema:
1. Begrüßung, Hinweis auf Aufnahme der Konferenz zu Protokollierungszwecken, Feststellung der Teilnehmer/innen und Einführung in den Sachstand durch die Vorsitzende bzw. den Berichterstatter.
2. Sodann wird dem/der Antragstellerin/in, dem/der Antragsgegnerin und den Beigeladenen das Wort erteilt (auch mit der Bitte, etwaige eigene Diskussionspunkte zu adressieren).
3. Beabsichtigte Wortmeldungen sind deutlich anzuzeigen. Die Vorsitzende setzt die Rednerreihenfolge fest und erteilt das Wort. Im Übrigen gelten die Verfahrensregeln wie bei einer üblichen öffentlichen mündlichen Verhandlung.
4. Die Vorsitzende schließt die Verhandlung und beendet die Video- bzw. Telefonkonferenz.
Für Fragen rund um den Ablauf steht die Beschlusskammer jederzeit unter BK2.-Postfach@BNetzA.de zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis:
Die Aufnahme bzw. der Mitschnitt der Video-/Telefonkonferenz durch Teilnehmer/innen in Ton und/oder Bild ist nicht gestattet!
Stand: 03.04.2024