Einheitliche Informationsstelle Sonstige Mitteilungen
Übertragung der Geschäftssparte „T-Home“ von der Deutsche Telekom AG auf die Telekom Deutschland GmbH;
hier: Fortgeltung von Verwaltungsakten nach dem Zweiten Teil des TKG
Dieser Tage wird die Übertragung der Geschäftssparte „T-Home“ von der Deutsche Telekom AG auf die Telekom Deutschland GmbH in das Handelsregister eingetragen. Aus diesem Anlass weisen die zuständigen Beschlusskammern darauf hin, dass Verwaltungsakte nach dem Zweiten Teil des TKG (Marktregulierung), die gegenüber der Deutsche Telekom AG als Trägerin von „T-Home“ ergangen sind, gemäß § 3 Nr. 29 TKG bzw. § 131 UmwG auch zu Lasten und zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH gelten.
BK 2 und BK 3
Stand: 25.03.2010