Einheitliche Informationsstelle (EIS)
Einheitliche Informationsstelle nach § 12 TKG / Veröffentlichungen gemäß §§ 26 und 36 TKG
- Alle aktuelle Veröffentlichungen der letzten 7 Tage
- Welche Beschlusskammer ist zuständig?
- Beschlusskammer 2
- Beschlusskammer 3
- Beschlusskammer 11
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Alle aktuelle Veröffentlichungen der letzten 7 Tage
[Liste nach neuesten Veröffentlichungen absteigend sortiert]
[ohne Eintrag Liste leer]
Geschäftszeichen | Verfahren | Antragsteller / Betroffener | Veröffentlicht am | Amtsblatt- / Mitteilungs-Nr. |
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BK11-21-001 |
Tenor der Entscheidung BK11-21/001; Beschluss
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Michael Rack, RSM Freilassing |
16.04.2021
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im Internet
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BK2-21-002 |
Konsultationsentwurf einer Entgeltgenehmigung
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Telekom Deutschland GmbH |
14.04.2021
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08/2021
/2021
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BK2-21-001 |
Konsultationsentwurf einer Entgeltgenehmigung
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Telekom Deutschland GmbH |
14.04.2021
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08/2021
/2021
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BK3-20-106 |
Einstellung des Verfahrens
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Telekom Deutschland GmbH |
14.04.2021
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07/2021
/2021
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BK11-20-003 |
Beschluss
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Soco Network Solutions GmbH |
14.04.2021
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07/2021
/2021
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BK11-21-002 |
Neue Entscheidungsfrist
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Telekom Deutschland GmbH |
14.04.2021
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07/2021
/2021
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Die Aufgaben der Einheitlichen Informationsstelle im Detail
Welche Beschlusskammer ist zuständig?
Eine kleine Auswahlunterstützung
Beschlusskammer 2
Entgeltregulierung und besondere Missbrauchsaufsicht im Telefondienst
Regulierung der Vorleistungsmärkte im Bereich der Mietleitungen
Marktregulierung nach dem 2. Teil des Telekommunikationsgesetzes
Missbrauchsaufsicht nach § 42 TKG
Diverse Aufgaben im Rahmen der Roaming-Verordnung (Verordnung (EU) 531/2012 - geändert durch die Verordnung (EU) 2015/2120 und Verordnung (EU) 2017/920)
Beschlusskammer 3
Regulierung der Vorleistungsmärkte im Bereich Telekommunikation (Festnetz und Mobilfunk) (ohne Mietleitungen):
Teilnehmeranschlussleitung („letzte Meile“), hier aktuell insbesondere Regulierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau von Kabelverzweigern mit Vectoring-Technik
Bitstrom-Zugangsprodukte auf Layer 2- und Layer 3-Ebene
Festnetz-Zusammenschaltung (Zuführung und Terminierung)
Mobilfunk-Terminierung
Rundfunkübertragung (UKW-Übertragung)
Beschlusskammer 11
Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes:
Mitnutzung öffentlicher Versorgungs- und Telekommunikationsnetze einschließlich der Mitnutzungsentgelte (§ 77n Abs. 1 bis 3 TKG)
Transparenz passiver Netzinfrastrukturen einschließlich der Prüfung ihrer Eignung vor Ort (§ 77n Abs. 4 TKG)
Koordinierung von Bauarbeiten im Hinblick auf den Ausbau der Komponenten von digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzen und der Mitverlegung (§77n Abs. 5 TKG)
Mitnutzung gebäudeinterner Netzinfrastruktur einschließlich der Mitnutzungsentgelte (§ 77n Abs. 6 TKG)