GBK-25-01-1#3 Festlegung AgNes

Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)
[GBK-25-01-1#3]

Verfahrenseinleitung

Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit §§ 21, 21a EnWG ein Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) nach Außerkrafttreten der StromNEV unter dem Geschäftszeichen GBK-25-01-1#3 am 12.05.2025 eröffnet.

Die Festlegung wird die Grundsätze der Netzkostenverteilung neu regeln.

Ein zentrales Ziel von AgNes ist es, das bestehende System der Netzentgelte Strom in Deutschland zukunftsfähig an die Erfordernisse der Energiewende anzupassen. Angesichts des ambitionierten Ausbaus erneuerbarer Energien, der zunehmenden Dezentralisierung der Stromerzeugung und des steigenden Bedarfs an Flexibilität im Netz steht das aktuelle Entgeltsystem vor erheblichen Herausforderungen.

Die Zuständigkeit der Großen Beschlusskammer ergibt sich aus § 59 Abs. 3 Satz 2 EnWG in Verbindung mit §§ 54 Abs. 3, 21, 21a EnWG.

Mit der Veröffentlichung der Verfahrenseinleitung wird ein Diskussionspapier veröffentlicht.

Executive Summary oft he Discussion paper on the general electricity framework determination

Hinweis: Bei den zur Verfügung gestellten Übersetzungen handelt es sich um eine reine Serviceleistung durch die Bundesnetzagentur.

Das Diskussionspapier analysiert zum einen die zentralen Herausforderungen der Energiewende für die Netzentgeltsystematik Strom. Dazu gehören neben den hohen einspeisebedingten Netzausbaukosten durch einen hohen Anteil lastferner Einspeisung auch das Flexibilitätserfordernis auf Verbrauchs- und Einspeiseseite durch steigende dargebotsabhängige Einspeisung. Zum anderen stellt das Papier, aufbauend auf dieser Analyse der Herausforderungen, verschiedene Anpassungsoptionen für das Netzentgeltsystem zur Diskussion. Dazu zählen beispielsweise:

• eine mögliche Verbreiterung der Finanzierungsbasis durch eine Beteiligung von Einspeisern an den Netzkosten,
• die Einführung neuer Entgeltkomponenten zur Erhöhung der Kostenreflexivität,
• die Dynamisierung der Netzentgelte zur Förderung von Flexibilität,
• ein Ausgleich regionaler Sonderbelastungen durch die vollständige Angleichung der Netzentgelte auf Verteilernetzebene, sowie
• eine Nachfolgeregelung für Speicherentgelte.

Das Diskussionspapier spricht dabei bewusst noch keine konkreten Empfehlungen für ein neues Netzentgeltsystem aus. Vielmehr zielt es darauf ab, ein gemeinsames Verständnis der Herausforderungen zu schaffen und verschiedene Optionen für die zukünftige Ausgestaltung der Netzentgelte zu beleuchten. Es soll dabei als Grundlage für weitere Analysen der komplexen Fragestellungen dienen und vor allem den Dialog mit den Stakeholdern im Hinblick auf mögliche Lösungsansätze fördern.

Diesen Dialog hat die Bundesnetzagentur mit dem Branchenworkshop am 02. und 03. Juni 2025 eröffnet und ist dabei in einen ersten öffentlichen Austausch mit allen relevanten Stakeholdern getreten.
Es wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Diskussionspapier bis zum

30.06.2025 (Eingang)

gegeben.

Im späteren Jahresverlauf wird es voraussichtlich weitere Expertenaustausche zu einzelnen Themen des Diskussionspapiers geben.

Die Übertragung des Festlegungsverfahren zu Industrienetzentgelten [BK4-24-027] ist am 08.07.2025 aufgehoben worden.

Grund für die Aufhebung der Übertragung ist, dass das Verfahren zu den Industrienetzentgelten nun zeitlich stark mit der Rahmenfestlegung AgNeS überlappt. Die notwendige inhaltliche Verzahnung wird besser gewährleistet, wenn der Themenkomplex der Industrienetzentgelte in AgNes integriert und dadurch auch inhaltlich synchronisiert wird.

Als nächster Schritt ist vorgesehen, das Thema Industrienetzentgelte im Rahmen einer eigenständigen Anhörung innerhalb des AgNeS-Verfahrens zu adressieren. Die Termine werden vorab gesondert angekündigt.

GBK-25-01-1#3

Stand: 16.07.2025

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