GBK-25-01-1#1 Festlegung RAMEN Strom
Festlegungsverfahren der Großen Beschlusskammer Energie zum „Regulierungsrahmen und Methode der Anreizregulierung für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber (RAMEN Strom)“ [GBK-25-01-1#1]
Konsultation der Festlegung
Die Große Beschlusskammer Energie hat am 16.01.2025 einen Sachstand (Tenorierung mit Erwägungen) zur Festlegung eines Regulierungsrahmens und der Methode der Anreizregulierung für Elektrizitäts- und Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (RAMEN) [GBK-24-01-3#3] veröffentlicht und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Wie angekündigt hat die Große Beschlusskammer Energie das Verfahren in zwei separate Verfahren für den Sektor Strom sowie den Sektor Gas aufgeteilt (RAMEN Strom und RAMEN Gas). Inhaltlich ist das Verfahren fortgeführt worden.
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zum Sachstand stellt die Große Beschlusskammer Energie die Festlegungsentwürfe zu RAMEN Strom und RAMEN Gas zur gemeinsamen Konsultation:
Festlegungsverfahren RAMEN
Überblick OPEX-Anpassungsfaktor für Elektrizitätsverteilnetzbetreiber
[abgetrenntes Verfahren, Aktenzeichen noch zu vergeben]
Ein Ergänzungs-Element in der Anreizregulierung der Elektrizitätsverteilernetzbetreiber im Regelverfahren der 5. Regulierungsperiode ist der OPEX-Anpassungsfaktor. Die Grundelemente dieses Modells sind im Festlegungsentwurf RAMEN Strom (Tenorziffer 3.2) angelegt. Details werden in einer eigenständigen Festlegung geregelt.
Gleichwohl soll das folgende Papier die Intention und Wirkung des OPEX-Anpassungsfaktors nochmals deutlich machen.
Die Veröffentlichung erfolgt dabei lediglich aus Gründen der Übersichtlichkeit an dieser Stelle. Das Papier ist nicht Teil des Festlegungsverfahrens RAMEN Strom und damit auch nicht der Konsultation der Festlegungsentwürfe zu RAMEN Strom und RAMEN Gas.
GBK-25-01-1#1
Stand: 18.06.2025