GBK-25-01-2#2 Festlegung SyGNE

Einleitung eines Verfahrens zur Festlegung der allgemeinen Systematik Gasnetzentgelte
[GBK-25-01-2#2]

Verfahrenseinleitung

Die Große Beschlusskammer Energie hat gemäß § 29 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 EnWG ein Verfahren zur Festlegung der allgemeinen Systematik Gasnetzentgelte (SyGNE) am 16.12.2025 unter dem Geschäftszeichen GBK-25-01-2#2 eingeleitet.

Die Zuständigkeit der Großen Beschlusskammer ergibt sich aus § 59 Abs. 3 Satz 3 EnWG i.V.m. § 54 Abs. 3 EnWG.

Die Festlegung wird den bisherigen Regelungsgegenstand der GasNEV ersetzen.

GBK-25-01-2#2

Stand: 23.01.2026

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