GBK-25-02-1#2
GBK-25-02-2#1
Methodenfestlegungen Effizienzvergleich Strom und Gas
Festlegungsverfahren der Großen Beschlusskammer Energie zu „Festlegung der Methoden zur Durchführung der Effizienzvergleiche für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber“ [GBK-25-02-1#2] sowie „Festlegung der Methoden zur Durchführung der Effizienzvergleiche für Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber“ [GBK-25-02-2#1]
Konsultation der Festlegungen
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zum Sachstand stellt die Große Beschlusskammer Energie die folgenden Festlegungsentwürfe zur Konsultation:
Festlegungsentwurf Effizienzvergleich Strom
Festlegungsentwurf Effizienzvergleich Gas
Die Konsultation bietet Ihnen die Gelegenheit, im Lichte des Gesamtregelwerkes neue Argumente in die Erörterung einzubringen oder der Großen Beschlusskammer Energie Hinweise zu geben, wo bekannte Argumente aus den vorliegenden Stellungnahmen aus Ihrer Sicht nicht hinreichend gewürdigt wurden.
Hierzu eine Erläuterung:
Sämtliche Berechnungen, auf die die Bundesnetzagentur in den Entwürfen der Methodenfestlegungen zum Effizienzvergleich Strom und Gas verwiesen hat, beruhen auf den veröffentlichten Daten zu den Effizienzvergleichen Strom und Gas der 4. Regulierungsperiode (EVS4 bzw. EVG4), welche hier heruntergeladen werden können:
Strom (EVS4)
Gas (EVG4)
Zur Beurteilung der in der ARegV verankerten Bestabrechnung hat die Bundesnetzagentur Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Dazu hat sie für jeden einzelnen Netzbetreiber, der am Effizienzvergleich teilnimmt, eine ceteris-paribus-Erhöhung der Kosten (Totex und sTotex) um 1%, 5% und 10% simuliert und berechnet, wie sich diese Kostenerhöhung auf den bestabgerechneten Effizienzwert (skalierter Bo4) dieses Netzbetreibers auswirkt.
Die gleichen Berechnungen wurden auch für die modifizierte Bestabrechnung durchgeführt, welche in den Festlegungsentwürfen vorgeschlagen wird. Sie wurden gleichermaßen für EVS4 und EVG4 durchgeführt.
Aus den Ergebnissen dieser Einzelberechnungen hat sich folgendes ergeben:
- Die Veränderung der bestabgerechneten Effizienzwerte (skalierter Bo4) liegt durchgängig deutlich unterhalb der individuellen Kostenerhöhung der einzelnen Netzbetreiber.
- Dieser Effekt ist auch bei Effizienzwerten nach der vorgeschlagenen modifizierten Bestabrechnung (BoMo) zu beobachten, wenngleich etwas abgeschwächt.
- Diese Effekte sind sowohl im Strom- als auch im Gas-Effizienzvergleich zu verzeichnen.
Es wird die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum
18.08.2025 (Eingang)
gegeben.
Für die Stellungnahme zur Methodenfestlegung Effizienzvergleich Strom und Methodenfestlegung Effizienzvergleich Gas verwenden Interessierte bitte das folgende Formblatt. Innerhalb des Formblattes ist eine Auswahl möglich, ob sich der jeweilige Teil der Stellungnahme nur auf die Methodenfestlegung Effizienzvergleich Strom, nur auf die Methodenfestlegung Effizienzvergleich Gas oder beide Festlegungsentwürfe bezieht. Es wird darum gebeten, nur ein gemeinsames Formblatt für beide Verfahren zu übersenden.
Formblatt Stellungnahmen Effizienzvergleich
Stellungnahmen sind per E-Mail mit dem Betreff „Methodenfestlegung Effizienzvergleich Strom/Gas, GBK-25-01-2#1 und GBK-25-02-2#1; Name Ihrer Institution“ an die E-Mail-Adresse gbk@bnetza.de zu senden.
Ergänzen Sie den Dateinamen bitte mit einer individuellen Kennzeichnung ihrer Institution.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse kennzeichnen Sie dies entsprechend und reichen Sie bitte zusätzlich eine geschwärzte Fassung ein.
Mithilfe der "Einwilligung zur Veröffentlichung von Stellungnahmen GBK" haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, einer Veröffentlichung von personenbezogenen Daten zuzustimmen.
Nähere Informationen zur Transparenz finden Sie hier.
Zur Vorstellung und Diskussion der Festlegungsentwürfe ist ein Expertenaustausch am 14.07.2025 vorgesehen.
GBK-25-02-1#2
GBK-25-02-2#1
Stand: 25.07.2025