GBK-25-02-2#1 Methodenfestlegung Effizienzvergleich Gas

Festlegung der Methode zur Durchführung des Effizienzvergleichs für Gasverteilernetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber (Effizienzvergleich Gas)
[GBK-25-02-2#1]

Verfahrenseinleitung

Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat das am 17.10.2024 unter dem Geschäftszeichen GBK-24-02-3#5 eingeleitete Verfahren zur Festlegung einer Methodik zur zukünftigen Ausgestaltung des Effizienzvergleichs für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber sowie Gasverteilernetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber in zwei separate Verfahren für den Sektor Strom sowie den Sektor Gas aufgeteilt.

Daher hat die Große Beschlusskammer Energie gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit §§ 21, 21a EnWG unter dem Geschäftszeichen GBK-25-02-2#1 am 30.06.2025 ein Verfahren zur Festlegung Methode zur Durchführung des Effizienzvergleichs für Gasverteilernetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber („Effizienzvergleich Gas“) eröffnet.

Insbesondere aufgrund der energiewendebedingten Herausforderungen im Stromsektor sowie des bereits laufenden Transformationsprozesses im Gassektor bedarf es der Prüfung einer Vielzahl an differenzierten Regelungen für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber auf der einen und Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber auf der anderen Seite. Im Rahmen der Erarbeitung des Festlegungsentwurfs hat sich gezeigt, dass vor diesem Hintergrund separate Festlegungsverfahren für den Strom- und Gassektor zweckmäßig sind. Künftig wird eine sektorspezifische Anpassung der Festlegungen vereinfacht. Mit Ausnahme der differenzierenden Regelungen bleibt es beim Ziel eines weitgehend einheitlichen Regulierungsrahmens für Elektrizitätsnetzbetreiber sowie Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber.

Die Zuständigkeit der Großen Beschlusskammer ergibt sich aus § 59 Abs. 3 S. 2 EnWG in Verbindung mit §§ 54 Abs. 3, 21, 21a EnWG.

Das bisher unter dem Geschäftszeichen geführte Verfahren GBK-24-02-3#5 wird inhaltlich wie beabsichtigt weiterbetrieben. Sämtliche Akteninhalte des unter GBK-24-02-3#5 geführten Verfahrens werden auf das Verfahren für Gasverteilernetzbetreiber und Fernleistungsnetzbetreiber (Effizienzvergleich Gas, GBK-25-02-2#1) übertragen. Somit geht das bisher unter dem Geschäftszeichen GBK-24-02-3#5 geführte Verfahren– soweit es Gasverteilernetzbetreiber und Fernleistungsnetzbetreiber betraf – in dem Verfahren für Gasverteilernetzbetreiber und Fernleistungsnetzbetreiber (Effizienzvergleich Gas, GBK-25-02-2#1) auf. Gleichzeitig wird das Verfahren unter dem Geschäftszeichen GBK-24-02-3#5 eingestellt. Bisherige Verfahrensmeldungen des unter GBK-24-02-3#5 geführten Verfahrens können weiterhin hier abgerufen werden.

GBK-25-02-2#1

Stand: 30.06.2025

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