GBK-24-02-3#4 Festlegungsverfahren Genereller Sektoraler Produktivitätsfaktor
Festlegungsverfahren der Großen Beschlusskammer Energie zur Berücksichtigung der Inflationsrate unter Einbeziehung der Besonderheiten der Einstandspreisentwicklung und des Produktivitätsfortschritts in der Netzwirtschaft [GBK-24-02-3#4]
Konsultation der Festlegung
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zum Eckpunktepapier Produktivitätsfaktor stellt die Große Beschlusskammer Energie den folgenden Festlegungsentwurf zur Konsultation:
Festlegungsentwurf
Festlegungsentwurf in Englisch
Ergänzend veröffentlicht die Bundesnetzagentur auch das wissenschaftliche Gutachten, welches den Festlegungsentwurf begleitet.
Gutachten
Die verwendeten Törnqvist- und Malmquist-Datensätze sind in den jeweiligen Verfahren auf der Internetseite der Bundesnetzagentur öffentlich verfügbar hier.
1. Törnqvist-Daten
Für die Korrelationsanalyse in Kapitel 5.4.1 wurden für jede Netzbranche (VNB Strom und VNB Gas) jeweils zehn Netzbetreiber genauer analysiert, bei denen sich die Versorgungsaufgabe nur geringfügig verändert hat. Für die Analyse dieser Netzbetreiber wurden Törnqvist-Daten verwendet.
Die zehn Stromverteilnetzbetreiber sind folgende:
1. Netze ODR GmbH
2. Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH
3. Celle-Uelzen Netz GmbH
4. Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH
5. Stadtwerke Konstanz GmbH
6. Westfalen Weser Netz GmbH
7. N-ERGIE Netz GmbH
8. Schleswig-Holstein Netz AG
9. Stromnetz Berlin GmbH
10. Westnetz GmbH
Die zehn Gasverteilnetzbetreiber sind folgende:
1. Bonn-Netz GmbH
2. Aschaffenburger Versorgungs-GmbH
3. Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH
4. Siegener Versorgungsbetriebe GmbH
5. Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG
6. Dortmunder Netz GmbH
7. N-ERGIE Netz GmbH
8. Syna GmbH
9. SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG
10. Stadtwerke Essen AG
Das Auswahlkriterium der Netzbetreiber ist die durchschnittliche Änderung der Outputparameter zwischen den Basisjahren der dritten und vierten Regulierungsperiode. Die Outputparameter sind die im jeweiligen Effizienzvergleich und somit auch in der Malmquist-Analyse genutzten Parameter zur Beschreibung der Versorgungsaufgabe. Hierfür wurde für jeden Netzbetreiber die durchschnittliche prozentuale Veränderung derjenigen Parameter berechnet, welche nicht in beiden Basisjahren Null sind. Diese Veränderung wurde je einmal für das Modell der RP3 und der RP4 berechnet, anschließend wird der Durchschnitt über beide Modelle gebildet. Datengrundlage sind die Malmquist-Daten der vierten Regulierungsperiode.
Unter den so ermittelten Netzbetreibern mit den geringsten durchschnittlichen Veränderungen der Outputparameter waren keine „großen“ Netzbetreiber. Daher wurden für die Analyse einerseits die fünf Netzbetreiber mit den niedrigsten Änderungen der Outputparameter ausgewählt. Die anderen fünf Netzbetreiber wurden ausgewählt als die Netzbetreiber mit der niedrigsten Veränderung unter den „großen“ Netzbetreibern: Bei den Stromverteilnetzbetreibern wurden diese definiert als die Netzbetreiber mit Gesamtkosten nach Abzug der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile (TOTEX) größer 120 Mio. €, bei den Gasverteilnetzbetreibern die mit Gesamtkosten größer 25 Mio. €. Nicht berücksichtigt wurden dabei Netzbetreiber, bei denen keine vollständige Zeitreihe in den Törnqvist-Daten vorliegt.
2. Malmquist-Daten mit OPEX und CAPEX
In Kapitel 5 nutzt das Gutachten außerdem die Datensätze zur Ermittlung des Malmquist-Indexes im Rahmen der Festlegungen für die vierte Regulierungsperiode, welche um operative Kosten für RP3 und RP4 erweitert wurden. Letztere stammen aus der Kostenprüfung der Bundesnetzagentur, genauer gesagt aus den sog. Überleitungsrechnungen, welche eine Aufteilung der TOTEX in OPEX und CAPEX erlauben. Eine weitergehende Veröffentlichung der aufgeteilten Werte nach OPEX und CAPEX der betreffenden Netzbetreiber eröffnet insoweit Rückschlüsse auf die interne Struktur der Unternehmen, die vorliegend nicht veröffentlicht werden.
Zum besseren Verständnis wird im Folgenden jedoch die Definition der beiden Kostenarten beschrieben: Die CAPEX entsprechen der Summe aus Zinsen und ähnlichen Aufwendungen, Abschreibungen, kalkulatorischer Eigenkapitalverzinsung und kalkulatorischer Gewerbesteuer. Die OPEX entsprechen der Differenz von TOTEX und CAPEX. Sie umfassen daher Materialkosten, Personalkosten, sonstige betriebliche Aufwendungen und sonstige Steuern, abzüglich kostenmindernder Erlöse und Erträge. Alle zuvor genannten Positionen verstehen sich als Kosten nach Abzug der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile.
Es wird die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum
18.08.2025 (Eingang)
gegeben.
Bitte übermitteln Sie die Stellungnahmen als pdf-Datei. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme vorzugsweise per E-Mail an gbk@bnetza.de .unter dem Betreff „Methodenfestlegung xgen, GBK-24-02-3#4; Name Ihrer Institution“. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten enthält, kennzeichnen Sie dies entsprechend und reichen Sie bitte zusätzlich eine geschwärzte Fassung ein.
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GBK-24-02-3#4
Stand: 22.07.2025