GBK-24-02-1#3
GBK-24-02-2#3
Festlegungen StromNEF und GasNEF
Festlegungen der Großen Beschlusskammer Energie zu der Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber (StromNEF) [GBK-24-02-1#3] sowie zu der Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (GasNEF) [GBK-24-02-2#3]
Festlegungen
Die Bundesnetzagentur hat am 08.12.2025 Festlegungen zu der Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber (StromNEF) sowie zu der Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (GasNEF) erlassen.
Da die Festlegungen gegenüber einer Vielzahl von Netzbetreibern erfolgt, ersetzt die Große Beschlusskammer Energie die Zustellung nach § 73 Abs. 1 Satz 1 EnWG gemäß § 73 Abs. 1a Satz 1 EnWG durch eine öffentliche Bekanntmachung der Festlegungen. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil der Festlegungen, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung der vollständigen Entscheidungen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur im Amtsblatt der Bundesnetzagentur bekannt gemacht werden (§ 73 Abs. 1a Satz 2 EnWG). Die Festlegungen gelten gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zwei Wochen verstrichen sind.
Festlegung StromNEF
Festlegung GasNEF
GBK-24-02-1#3
GBK-24-02-2#3
Stand: 10.12.2025