Informationstermin zum Stand der Festlegung zur Kapitalverzinsung - Festlegungsverfahren zur Ermittlung eines pauschalierten Kapitalverzinsungssatzes [GBK-25-02-3#1] mit anschließendem Expertenaustausch zum Eckpunkt „Besonderheiten der Kapitalverzinsung ÜNB“ im Papier zur Festlegung eines Regulierungsrahmens für Übertragungsnetzbetreiber [GBK-25-01-1#2]
09. Mai 2025
Am 05. März 2025 hat die Große Beschlusskammer für Energie der Bundesnetzagentur ein Verfahren zur Festlegung eines Regulierungsrahmens für Übertragungsnetzbetreiber eingeleitet und ein Eckpunktepapier veröffentlicht.
Hinsichtlich der Kapitalverzinsung geht aus dem Eckpunktepapier hervor, dass die Behörde vorsieht, auch für die ÜNB auf die allgemeine Methodik der pauschalierten Kapitalverzinsung zurückzugreifen und punktuelle Anpassungen vorzusehen, die sich aus der Besonderheit der ÜNB-Regulierungsmethodik ergeben.
Zur allgemeinen Methodik hat die Große Beschlusskammer mit dem Zwischenstand im Januar 2025 ein Gutachten und ein Einordnungspapier veröffentlicht und Stellungnahmen erhalten.
Zu diesem Themenkreis hat die Bundesnetzagentur am 09. Mai 2025 von 12:30 bis circa 15:30 Uhr einen Expertenaustausch als Webkonferenz angeboten.
Das Programm finden Sie hier: Agenda zum Expertenaustausch für Kapitalverzinsung
Im Rahmen dieses Termins sind Vertreterinnen und Vertreter der Bundesnetzagentur in einem Teil 1 auf den Stand der Meinungsbildung der Behörde zur Festlegung zur Kapitalverzinsung [GBK-25-02-3#1] eingegangen. Dieser wurde vorgestellt und wird sich voraussichtlich Ende des zweiten Quartals in einem Festlegungsentwurf niederschlagen. Es handelte sich um einen mündlichen Informationstermin, eine Gelegenheit zur Stellungnahme ist im Rahmen der Konsultation auf Basis des Festlegungsentwurfs vorgesehen.
Ausgehend von der allgemeinen Methodik wurden in einem Teil 2 die Besonderheiten, die sich für die ÜNB ergeben könnten, vertieft vorgestellt und mit den Experten diskutiert. Themenkreise ergeben sich aus den o. g. Eckpunkten zur Festlegung eines Regulierungsrahmens für Übertragungsnetzbetreiber [GBK-25-01-1#2]. Besonderheiten ergeben sich demnach als:
- Besonderheiten aus der Struktur und den vorhandenen Credit-Ratings der ÜNB.
- Besonderheiten aus der Regelungstechnik der beiden genannten Festlegungen.
Längere Stellungnahmen zu den Eckpunkten und Themen nur für Teil 2 der Veranstaltung können unter gbk@bnetza.de angemeldet werden.
Hinweis: Zu den drei gezeigten drei Optionen der Fremdkapitalverzinsung aus der Präsentation zu Teil I (Folien 15 und 16) wird nochmals die weitere Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 23.05.2025 (Eingang) gegeben. Diese sind per E-Mail mit dem Betreff „GBK-25-02-3#1 drei Optionen; Name Ihrer Institution“ an die E-Mail-Adresse gbk@bnetza.de zu senden.
Bitte beschränken Sie Ihre Stellungnahme auf eine Rückmeldung zu den in der Präsentation erläuterten drei Optionen. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten enthält, kennzeichnen Sie dies entsprechend und reichen Sie bitte zusätzlich eine geschwärzte Fassung ein. Es handelte sich dabei um keine förmliche Konsultation. Diese wird für den Festlegungsentwurf erfolgen.
Vorträge:
1. BNetzA Organisatorisches (Gregor Glasmacher)
2. BNetzA Kernteams Aufwandsparameter, Kapitalverzinsung, ÜNB (Rene Wiederhold, Stefanie Meyenborg, Adrian Belz, Rainer Brockmeier, Stefanie Scheuch, Natalie Krank)
3. Präsentation der ÜNB (Marc Schmidt, Thomas Fluhrer)
4. Präsentation der NERA (Lorenz Wieshammer)
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