Methodenfestlegung Genereller Sektoraler Produktivitätsfaktor
Konsultation eines Eckpunktepapiers und Einleitung eines Verfahrens zur Festlegung der Methodik der zukünftigen Ausgestaltung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber sowie Gasverteiler- und -fernleitungsnetzbetreiber (GBK-24-02-3#4).
Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit §§ 21, 21a EnWG ein Verfahren zur Festlegung einer Methodik zur zukünftigen Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber sowie Gasverteiler- und -fernleitungsnetzbetreiber eröffnet. Das Verfahren wurde am 28.08.2024 unter dem Aktenzeichen GBK-24-02-3#4 eröffnet.
Die Zuständigkeit der Großen Beschlusskammer ergibt sich aus § 59 Abs. 3 S. 3 EnWG in Verbindung mit §§ 54 Abs. 3, 21, 21a EnWG
Eckpunktepapier
Mit den vorliegenden Eckpunkten konkretisiert und erweitert die Große Beschlusskammer Energie die Überlegungen aus dem Eckpunktepapier „NEST“ in Bezug auf die künftige Ausgestaltung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors.
Das Eckpunktepapier ist als momentaner Planungsstand der Großen Beschlusskammer Energie nach der Diskussion des Eckpunktepapiers „NEST“ und zu Beginn der Festlegungsverfahren zu verstehen. Es spiegelt dabei den aktuellen Meinungsstand in der Großen Beschlusskammer wider, auch um den weiteren Verfahrensverlauf inhaltlich zu strukturieren. Es skizziert darüber hinaus die Überlegungen der Großen Beschlusskammer zur zukünftigen Ausgestaltung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors. So präsentiert das Eckpunktepapier einerseits die derzeit von der Bundesnetzagentur präferierte zukünftige Ausgestaltungsmöglichkeit des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors. Andererseits begründet das Eckpunktepapier auch, warum alternative Methoden nicht als sachgerecht erachtet werden.
In der Ausarbeitung des Eckpunktepapiers hat die Große Beschlusskammer die Stellungnahmen zum Eckpunktepapier „NEST“ gewürdigt. Parallel zu der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers findet am 2. September ein Expertenaustausch zu dieser Thematik statt. Details sind hier einsehbar.
Es wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Eckpunktepapier bis zum
14.10.2024 (Eingang), vormals 30.09.2024
gegeben.
Stellungnahmen sind per E-Mail mit dem Betreff „Zukünftiger Produktivitätsfaktor GBK-24-02-3#4“ an die Adresse gbk@bnetza.de zu senden.
Bitte benutzen Sie zur Einreichung der Stellungnahmen folgendes Excel-Formular:
In dem Formular tragen Sie bitte zunächst auf dem ersten Blatt Ihre Kontaktinformationen ein. Dies ist notwendig, damit Sie auf dem zweiten Blatt Ihre Stellungnahme eintragen können. Das Formular erlaubt Ihnen, sich mit Ihrer Stellungnahme direkt auf einzelne Abschnitte des Eckpunktepapiers zu beziehen.
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen auf dem zweiten Tabellenblatt – bereinigt um etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder persönliche Daten – auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Wir bitten Sie daher bereits im Vorfeld um die Abgabe einer gesonderten, veröffentlichungsfähigen Fassung der Stellungnahme.
Nähere Informationen zur Transparenz
Auf Grundlage der Stellungnahmen und des Expertenaustausches wird die Große Beschlusskammer Energie im 1. Quartal 2025 einen Festlegungsentwurf erarbeiten, der dann erneut zur Konsultation gestellt wird.
Transparenzhinweis: Die Bundesnetzagentur hat sich am 15.07.2024 von Netze BW – im Beisein des BDEWs, VKUs und weiteren Branchenvertretern – ein von Netze BW vorgeschlagenen Ansatz zur zukünftigen Ausgestaltung des Produktivitätsfaktors erläutern lassen. Auch dieses Konzept wird in dem Eckpunktepapier aufgegriffen. Aus Transparenzgründen veröffentlicht hier die Bundesnetzagentur die in diesem Termin von Netze BW präsentierten Folien. Foliensatz (pdf / 3 MB)