Rahmenfestlegungen (Ebene 1)
In den Rahmenfestlegungen der Ebene 1 werden Fragen zur Grundsystematik eines Regulierungssystems geregelt.
Für den Bereich der Kostenregulierung der Strom- bzw. Gasverteilernetzbetreiber und Gasfernleitungsnetzbetreiber wird auf dieser Ebene bspw. beschrieben, welche Elemente eine solche Regulierung haben soll. Fragen, die hier beantwortet werden, sind zum Beispiel:
- Wie lang ist eine Regulierungsperiode?
- Gibt es einen individuellen Effizienzvergleich – für Strom und Gas?
- Gibt es einen allgemeinen sektoralen Produktivitätsfaktor und worauf findet er Anwendung?
- Gibt es eine Anpassungsregelung für bestimmte Kostenarten (dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten, Kapitalkosten)?
- Gibt es weiterhin Sonderregelungen für kleine Netzbetreiber im Sinne eines vereinfachten Verfahrens und wenn ja, welche?
Verfahren
Geschäftszeichen | Verfahren | Verfahrensinhalt | Datum der Verfahrenseröffnung |
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Festlegung ÜNB
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Einleitung eines Verfahrens und Veröffentlichung von Eckpunkten zur Festlegung eines Regulierungsrahmens für Übertragungsnetzbetreiber [GBK-25-01-1#2] |
05.03.2025
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Ergänzung der Festlegung WANDA
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15.01.2025
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Festlegung RAMEN
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Festlegung eines Regulierungsrahmens und der Methode der Anreizregulierung für Elektrizitäts- und Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (RAMEN) [GBK-24-01-3#3] |
07.05.2024
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Festlegung WANDA
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Festlegungsverfahren zu Bestimmungen zur Bildung der für den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu erhebenden Netzentgelte und zur Einrichtung eines für eine gewisse Dauer wirksamen Amortisationsmechanismus (WANDA) [GBK-24-01-2#1] |
07.05.2024
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