Rah­men­fest­le­gun­gen (Ebe­ne 1)

In den Rahmenfestlegungen der Ebene 1 werden Fragen zur Grundsystematik eines Regulierungssystems geregelt.

Für den Bereich der Kostenregulierung der Strom- bzw. Gasverteilernetzbetreiber und Gasfernleitungsnetzbetreiber wird auf dieser Ebene bspw. beschrieben, welche Elemente eine solche Regulierung haben soll. Fragen, die hier beantwortet werden, sind zum Beispiel:

  • Wie lang ist eine Regulierungsperiode?
  • Gibt es einen individuellen Effizienzvergleich – für Strom und Gas?
  • Gibt es einen allgemeinen sektoralen Produktivitätsfaktor und worauf findet er Anwendung?
  • Gibt es eine Anpassungsregelung für bestimmte Kostenarten (dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten, Kapitalkosten)?
  • Gibt es weiterhin Sonderregelungen für kleine Netzbetreiber im Sinne eines vereinfachten Verfahrens und wenn ja, welche?

Verfahren

Geschäfts­zeichen Verfahren Verfahrensinhalt Datum der Verfahrenseröffnung
Fest­le­gung ÜNB

Einleitung eines Verfahrens und Veröffentlichung von Eckpunkten zur Festlegung eines Regulierungsrahmens für Übertragungsnetzbetreiber [GBK-25-01-1#2]

05.03.2025
Er­gän­zung der Fest­le­gung WAN­DA
15.01.2025
Fest­le­gung RA­MEN

Festlegung eines Regulierungsrahmens und der Methode der Anreizregulierung für Elektrizitäts- und Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (RAMEN) [GBK-24-01-3#3]

07.05.2024
Fest­le­gung WAN­DA

Festlegungsverfahren zu Bestimmungen zur Bildung der für den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu erhebenden Netzentgelte und zur Einrichtung eines für eine gewisse Dauer wirksamen Amortisationsmechanismus (WANDA) [GBK-24-01-2#1]

07.05.2024


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