RA­MEN

Festlegung eines Regulierungsrahmens und der Methode der Anreizregulierung für Elektrizitäts- und Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (RAMEN) [GBK-24-01-3#3]

Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit §§ 21, 21a EnWG ein Verfahren zur Festlegung eines Regulierungsrahmens und der Methode der Anreizregulierung für Elektrizitäts- und Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (RAMEN) nach Außerkrafttreten der ARegV, StromNEV und GasNEV unter dem Aktenzeichen GBK-24-01-3#3 eröffnet.

Die Festlegung soll das Regulierungssystem in seinen wesentlichen Ausprägungen beschreiben und begründen. Zu den wesentlichen Ausprägungen gehören beispielsweise die Dauer der Regulierungsperiode, das „Ob“ eines Effizienzvergleichs und eines Produktivitätsfaktors oder die Beschreibung und Begründung der Regulierungsformel. Damit werden entsprechende Methodenfestlegungen zur näheren Ausgestaltung angelegt. Hierbei gilt, dass wesentliche Elemente des bisherigen Regulierungssystems fortgeführt werden sollen, sofern sie sich bewährt haben.

Die Zuständigkeit der Großen Beschlusskammer ergibt sich aus § 59 Abs. 3 S. 2 EnWG in Verbindung mit §§ 54 Abs. 3, 21, 21a EnWG.

Die Bundesnetzagentur hat ihre ersten Überlegungen zu möglichen Anpassungen an der Regulierung in einem Eckpunktepapier zusammengefasst, das am 18.01.2024 veröffentlicht und am 02.02.2024 im Rahmen einer Auftaktveranstaltung öffentlich vorgestellt wurde. Die berührten Wirtschaftskreise und sonstige Dritte hatten Gelegenheit, hierzu bis zum 29.02.2024 Stellung zu nehmen.

Die Stellungnahmen wurden zwischenzeitlich gesichtet. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen – bereinigt um etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder persönliche Daten – auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Nähere Informationen zur Transparenz

Das Verfahren wurde durch die Große Beschlusskammer am 07.05.2024 unter dem Aktenzeichen GBK-24-01-3#3 eröffnet.

In einem nächsten Schritt führte die Große Beschlusskammer einen offenen Expertenaustausch durch, um verschiedene Themen, die in den Stellungnahmen zum Eckpunktepapier häufig adressiert wurden, vertieft zu diskutieren. Dazu zählt z.B. das Thema „Ansätze zur OPEX-Anpassung“. Weitere Einzelheiten zu dem Austausch und den Themen sind unter Termine zu finden.

Dieser Experten-Workshop fand am Montag und Dienstag, den 27. und 28.05.2024 statt und wurde als Hybride-Vorort Veranstaltung durchgeführt. Per Webex war eine Teilnahme nach vorheriger Anmeldung für Stakeholder, Wissenschaftler und interessierte Akteure möglich.

Modellansatz des VKU für einen Betriebskosten-Aufschlag

Der VKU hat der Bundesnetzagentur am 16. Juli 2024 einen Modellansatz für einen Betriebskosten-Aufschlag anhand der SFA-Koeffizienten des Effizienzvergleichs (pdf / 433 KB) vorgestellt. Diese Vorstellung erfolgte im Nachgang zur öffentlichen Experten-Anhörung vom 27. und 28.05.2024, in der der VKU auf die noch laufenden Überlegungen hingewiesen hatte. Die Bundesnetzagentur führt zu dem vorgelegten Modellansatz gegenwärtig eine interne Bewertung durch. Sofern der Ansatz in den weiteren Schritten zur Festlegung RAMEN [GBK-24-01-3#3] weiter behandelt wird, wird die Bundesnetzagentur hierzu eine eigenständige öffentliche Expertenanhörung durchführen, in die Fragen aller Stakeholder-Gruppen eingebracht werden können.
Hinweis: Der Foliensatz enthielt in der im Termin mit der Bundesnetzagentur gezeigten Fassung Folien, die Unternehmensdaten enthalten. Diese Folien sind daher hier nicht veröffentlicht.

Sachstandsveröffentlichung zum Jahreswechsel 2024/2025

Die Bundesnetzagentur gibt nunmehr interessierten Wirtschaftskreisen die Gelegenheit zur Stellungnahme zum hier veröffentlichten Sachstand (Tenorierung mit Erwägungen) bis zum

28.02.2025 (Eingang).

Es handelt sich dabei um keine förmliche Konsultation. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt für den finalen Festlegungsentwurf erfolgen. Eingereichte Stellungnahmen werden veröffentlicht. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, kennzeichnen Sie dies entsprechend und reichen Sie bitte zusätzlich eine geschwärzte Fassung ein. Bitte verwenden Sie für eine Stellungnahme das folgende Formblatt. Ergänzen Sie den Dateinamen bitte mit einer individuellen Kennzeichnung Ihrer Institution und senden Sie Ihre Stellungnahme an gbk@bundesnetzagentur.de unter dem Betreff „GBK-24-01-3#3; Name Ihrer Institution“.

Formblatt_Stellungnahmen_Sachstand RAMEN

Die Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf werden unter dem bisherigen Geschäftszeichen GBK-24-01-3#3 erfasst. Da sich die Regelungen für den Strom- und den Gasbereich in einem finalen Stand aber absehbar deutlich unterscheiden werden, hat die GBK entschieden, für den Strombereich und den Gasbereich getrennte Festlegungen zur Anreizregulierung zu treffen. Die entsprechenden Verfahren werden unter den Geschäftszeichen GBK-25-01-1#1 für den Strombereich und dem Geschäftszeichen GBK-25-01-2#1 für den Gasbereich geführt werden. Die förmliche Eröffnung der differenzierten Verfahren erfolgt spätestens mit der Konsultation der Festlegungsentwürfe.

20250116_RAMEN_Tenorierung_mit_Erwägungen

Die Inhalte der Festlegung RAMEN stehen in engem Zusammenhang zu den Festlegungsverfahren StromNEF und GasNEF.


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