Über­blick über Kos­ten- und Er­lös­re­gu­lie­rung

Die im sogenannten NEST-Prozess erlassenen Festlegungen gestalten den regulatorischen Rahmen für die Kosten- und Erlösbestimmung der Verteilernetzbetreiber im Strom- und Gasbereich sowie für die Fernleitungsnetzbetreiber aus. Sie werden an die Stelle der Anreizregulierungsverordnung sowie der Strom- bzw. Gasnetzentgeltverordnung treten.

Am 10.12.2025 hat die Große Beschlusskammer Energie die finalen Festlegungen im Kontext des NEST-Prozesses zu den Rahmenfestlegungen

sowie zu den Methodenfestlegungen

veröffentlicht und am 08.12.2025 erlassen.

Ein Entwurf der Methodenfestlegung zur zukünftigen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung wird Ende des Jahres 2025 zur Konsultation gestellt werden. Dieser wird zu Beginn des Jahres 2026 flankiert mit der Konsultation des Festlegungsentwurfs zur korrespondierenden Datenerhebung.

Auf Ebene der sogenannten „Rahmenfestlegungen“ werden die Regulierungssysteme für die jeweiligen Netzbetreibertypen in ihren wesentlichen Merkmalen charakterisiert. Im Fall des NEST-Prozesses also Anreizregulierungssysteme, die sich in den Details für Strom- Gasnetzbetreiber unterscheiden.

Auf Ebene der „Methodenfestlegungen“ werden die in den Rahmenfestlegungen angelegten einzelnen Elemente der jeweiligen Regulierungssysteme konkret ausgestaltet.

(Einzel-)Festlegungen, z.B. zu den Erlösobergrenzen, verleiben hingegen auch weiterhin im originären Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Beschlusskammern.

Der Rahmen für die Kosten- und Erlösregulierung der Übertragungsnetzbetreiber wird in einem eigenständigen Verfahren ausgestaltet. Hierzu wurde am 10.12.2025 ein Festlegungsentwurf veröffentlicht.

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