Zu­gangs­re­gu­lie­rung

Die StromNZV und GasNZV werden zum 31.12.2025 außer Kraft treten. Der Prozess zur Entwicklung von Nachfolgeregelungen muss daher kurzfristig begonnen werden.

Für die Umsetzung werden die Regelungsinhalte der GasNZV im Zugangsbereich auf themenbezogene Festlegungen aufgeteilt (z.B. Kapazitäten, Bilanzierung, Lieferantenwechsel, Zugang Biogas). Gleiches gilt bezüglich der Inhalte der StromNZV.

Übertragungsmöglichkeit
Nach § 59 Abs. 3 Satz 4 EnWG kann die Große Beschlusskammer ihre Zuständigkeit an eine andere Beschlusskammer übertragen.

Verfahrensübersicht
Eine Übersicht der eröffneten und übertragenen Verfahren sowie der geplanten Verfahren finden Sie auf dieser Seite: Verfahrensübersicht

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