Große Beschlusskammer Energie
Mit der Novelle des EnWG zum Jahreswechsel 2023/2024 wurde bei der Bundesnetzagentur eine „Große Beschlusskammer Energie“ (GBK) nach § 59 Abs. 3 EnWG eingerichtet.
Das Gesetz beschränkt den Zuständigkeitsbereich auf die Regelungen nach den §§ 20 bis 23a, nach den §§ 24 bis 24b sowie nach § 28o Absatz 3 EnWG.
Die Große Beschlusskammer Energie trifft bundesweit einheitliche Festlegungen zu den Bedingungen und Methoden für den Netzzugang und zu den Bedingungen und Methoden zur Ermittlung der dafür erhobenen Entgelte, inklusive der Kosten- und Anreizregulierung.
Mit den bundesweit einheitlich geltenden Festlegungen wird die Bundesnetzagentur zukünftig gem. § 54 Abs. 3 S. 4 EnWG im „Benehmen“ mit dem Länderausschuss den Rahmen der Regulierung gestalten. Hierdurch erfolgt eine effektive Einbindung der Landesregulierungsbehörden. Weitere Informationen zum Länderausschuss und die Termine der Länderausschusssitzungen finden Sie hier:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/BeiraeteAusschuesse/Laenderausschuss/start.html
Die Verfahren der Großen Beschlusskammer werden durch eine Stabsstelle unterstützt.
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