Große Be­schluss­kam­mer Ener­gie

Mit der Novelle des EnWG zum Jahreswechsel 2023/2024 wurde bei der Bundesnetzagentur eine „Große Beschlusskammer Energie“ (GBK) nach § 59 Abs. 3 EnWG eingerichtet.

Das Gesetz beschränkt den Zuständigkeitsbereich auf die Regelungen nach den §§ 20 bis 23a, nach den §§ 24 bis 24b sowie nach § 28o Absatz 3 EnWG.

Die Große Beschlusskammer Energie trifft bundesweit einheitliche Festlegungen zu den Bedingungen und Methoden für den Netzzugang und zu den Bedingungen und Methoden zur Ermittlung der dafür erhobenen Entgelte, inklusive der Kosten- und Anreizregulierung.

Mit den bundesweit einheitlich geltenden Festlegungen wird die Bundesnetzagentur zukünftig gem. § 54 Abs. 3 S. 4 EnWG im „Benehmen“ mit dem Länderausschuss den Rahmen der Regulierung gestalten. Hierdurch erfolgt eine effektive Einbindung der Landesregulierungsbehörden. Weitere Informationen zum Länderausschuss und die Termine der Länderausschusssitzungen finden Sie hier:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/BeiraeteAusschuesse/Laenderausschuss/start.html

Die Verfahren der Großen Beschlusskammer werden durch eine Stabsstelle unterstützt.

Auf der Internetseite der Großen Beschlusskammer Energie informieren wir Sie umfassend über die Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung. Dabei bieten wir neben Erläuterungen zur Weiterentwicklung des Anreizregulierungsrahmens für die nationalen Netzbetreiber Strom und Gas auch die Möglichkeit sich aktiv in den Prozess einzubringen. Damit Sie sich noch zielgerichteter informieren können, bietet die GBK-Seite ab sofort die Möglichkeit einen RSS-Feed zu abonnieren. Mittels dieses RSS-Feeds lassen sich die neuesten Veröffentlichungen auf der GBK-Seite nachverfolgen, ohne dass dazu die Website neu geladen werden muss. Sie erhalten immer dann eine Meldung, vergleichbar mit einem externen News-Ticker, sobald ein neuer Eintrag veröffentlicht wurde. Dieser Dienst ist kostenlos und es werden keine Kontaktdaten benötigt.

RSS-Feeds lassen sich auf unterschiedliche Arten abonnieren, beispielsweise mittels eines RSS-Readers für Windows oder MacOS, einer App für Android oder iOS, oder in einem E-Mail-Programm. Der folgende Link: Link zum Newsfeed der Großen Beschlusskammer Energie muss dafür in Ihrem RSS-Reader oder der entsprechenden Erweiterung Ihres Browsers, beziehungsweise in Ihrem E-Mail Programm, hinterlegt werden.


Festlegungsstruktur

Die Bundesnetzagentur entwickelte aus dem Zuständigkeitsbereich der GBK für den Bereich der Kosten- bzw. Erlösermittlung und Anreizregulierung zwei Ebenen von Festlegungen:

Eine erste Ebene (Ebene 1) von „Rahmenfestlegungen“, die die Regulierungssysteme für die jeweiligen Netzbetreibertypen in ihren wesentlichen Merkmalen charakterisiert und eine zweite Ebene (Ebene 2) von „Methodenfestlegungen“, anhand derer die einzelnen Elemente eines jeweiligen Regulierungssystems konkret ausgestaltet werden.

Festlegungen, die auch bislang von den etablierten Beschlusskammern unternehmens- oder periodenbezogen getroffen wurden (Ebene 3), bleiben hingegen auch weiterhin im Zuständigkeitsbereich dieser Beschlusskammern.

Grafik: Ebenen und ihre Inhalte Grafik: Ebenen und ihre Inhalte

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