Kategorien von Diensten
Der Digital Services Act gilt für alle Online-Dienste, die für ihre Nutzerinnen und Nutzer Daten übertragen, speichern oder die Verbreitung von Informationen und Inhalten ermöglichen.
Was sind Vermittlungsdienste?
Vermittlungsdienste sind zentrale Akteure des Internets: Sie übertragen Daten für ihre Nutzerinnen und Nutzer, speichern Informationen oder ermöglichen die Verbreitung von Inhalten. Der DSA erfasst somit eine große Bandbreite an Diensten: von reinen Durchleitungs- und Caching-Diensten (wie Internetzugangsanbieter oder Domain Name System-Dienste (DNS-Dienste) über Hosting-Dienste (wie Cloud- oder Webhosting) bis hin zu Online-Plattformen (wie Online-Marktplätze, App-Stores und Social-Media-Plattformen) und Online-Suchmaschinen.
Kategorien von Diensten nach DSA
- Reine Durchleitungsdienste dienen vor allem der technischen Weiterleitung oder dem technischen Zugang zu Informationen im Internet. Dazu gehören beispielsweise Internetzugangsanbieter, Dienste für drahtlose Zugangspunkte (WLAN-Hotspots), Virtual Private Network-Dienste (VPN) oder DNS-Dienste.
- Caching-Dienste speichern Informationen nur für eine begrenzte Zeit zwischen, um die Übertragung an andere Nutzerinnen und Nutzer effizienter und schneller zu machen. Beispiele sind Content Delivery Networks (CDNs), die häufig aufgerufene Inhalte näher am Ziel zwischenspeichern.
- Hosting-Dienste speichern Informationen, die von Nutzerinnen und Nutzern bereitgestellt werden in dessen Auftrag. Sie stellen den digitalen Speicherplatz und die Infrastruktur zur Verfügung, damit Inhalte online zugänglich sind. Zu ihnen gehören beispielsweise Cloud-Speicherdienste, klassische Webhosting-Anbieter für Websites oder E-Mail-Dienste.
Bei den Hosting Diensten wird noch einmal genauer zwischen folgenden Kategorien unterschieden:
- Online-Plattformen, die von Nutzerinnen und Nutzern bereitgestellte Informationen speichern und diese öffentlich verbreiten. Hier erfolgt die Bereitstellung von Inhalten für ein breiteres Publikum. Dazu zählen zum Beispiel Soziale Netzwerke, Online-Marktplätze, App-Stores, Video-Sharing-Plattformen oder Verbraucherbewertungsplattformen.
- Sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs). Dies sind Online-Plattformen oder Online-Suchmaschinen, die in der Europäischen Union durchschnittlich monatlich mindestens 45 Millionen aktive Nutzerinnen und Nutzer erreichen. Ob ein Dienst als VLOP oder VLOSE eingestuft wird, bestimmt und veröffentlicht die Europäische Kommission.
Der DSA gilt für alle Dienste, die innerhalb der EU angeboten werden
- Der DSA gilt unabhängig davon, ob die Anbieter der Dienste in der EU oder außerhalb niedergelassen sind. Entscheidend ist, dass ein Dienst für Nutzerinnen und Nutzer innerhalb der EU angeboten wird.
- Eine Bestandsaufnahme der in Deutschland unter den DSA fallenden Dienste hat die Bundesnetzagentur in einer Studie durchführen lassen.
- Eine Übersicht der von der Europäischen Kommission als VLOP /VLOSE eingestuften Dienste finden Sie hier.
Für alle Vermittlungsdienste gelten abgestufte Pflichten – je nach deren Art, Größe und Reichweite. Weitere Informationen finden Sie beim Thema: Anbieterpflichten.