Für Online-Plattformen gilt darüber hinaus:
Einrichtung eines internen Beschwerdemanagementsystems (Artikel 20)
Online-Plattformen müssen ein internes Beschwerdemanagementsystem für User einrichten. Hierüber können User, wenn die Plattform auf die Meldung eines Inhalts oder eines Accounts nicht reagiert oder User mit einer Entscheidung der Plattform (z.B. die Nicht-Löschung eines gemeldeten Inhalts oder eine Account-Sperre) nicht einverstanden sind, elektronisch und kostenlos Beschwerde einlegen - sofort und bis zu sechs Monate nach der Entscheidung. Die Entscheidung der Plattform über eine Beschwerde darf nicht rein automatisiert erfolgen und muss eine Begründung erhalten.
Kooperation in Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung (Artikel 21)
Online-Plattformen müssen auf die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung hinweisen und mit der Streitbeilegungsstelle kooperieren. (vgl. Außergerichtlichte Streitbeilegung)
Vorrangige Behandlung von trusted flaggern - Meldungen zu rechtswidrigen Inhalten (Artikel 22) (vgl. Trusted Flagger)
Maßnahmen zum Schutz missbräuchlicher Verwendung (Artikel 23)
Online-Plattformen müssen die missbräuchliche Verwendung durch entweder häufige rechtswidrige Inhalte einzelner User/Accounts durch Missbräuchliche Verwendung der Beschwerdesysteme durch einzelne User/Accounts unterbinden.
Erweiterte Berichtspflichten (Artikel 24)
Online-Plattformen müssen zusätzlich zu den o.g. Informationen (vgl. Artikel 15) berichten über:
- die Anzahl der Beschwerden an das interne Beschwerdemanagementsystem
- die Entscheidungen dazu
- die Anzahl der Streitfälle, die bei außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen eingereicht wurden
- die Ergebnisse dieser Streitfälle
- die Anzahl der Einschränkungen oder Schließungen von Nutzerkonten und deren Gründe
- ihre durchschnittlichen monatlichen Nutzerzahlen
Die Berichte können über das Anbieterportal beim DSC eingereicht werden.
Gestaltung der Benutzeroberfläche und Bedienung des Dienstes, ohne dass User getäuscht oder beeinflusst werden - Verbot sog. dark patterns (Artikel 25)
User sollen eine freie und informierte Entscheidung treffen können. Insbesondere müssen Auswahlmöglichkeiten neutral gestaltet sein und dürfen nicht wiederholt abgefragt werden. Das Beenden des Dienstes muss genauso einfach sein, wie das Registrieren für den Dienst.
Eindeutige Kennzeichnung von Werbung (Artikel 26)
- Werbung muss als solche klar gekennzeichnet sein und Angaben zum Auftraggeber enthalten.
- Auf User zugeschnittene Werbung (Profiling) darf nicht auf sensiblen persönlichen Daten wie z.B. ethnischer Zugehörigkeit, religiösen oder politischen Überzeugungen, sexueller Gesinnung o.ä. basieren (Artikel 4 Nummer 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Transparente Gestaltung von Empfehlungssytemen (Artikel 27)
Die wichtigsten Parameter/Algorithmen der Empfehlungssysteme für Inhalte oder Produkte und Möglichkeiten zur individuellen Anpassung müssen in den Nutzungsbedingungen klar und verständlich angegeben werden
Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger (Artikel 28)
Zuständig für den Online-Schutz Minderjähriger nach Art. 28 Abs. 1 DSA ist die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und für die Durchsetzung der Art. 28 Abs. 2 und 3 DSA die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
Im Rahmen eines vom BfDI am 16.05.2024 ausgerichteten Workshops wurde ein Positionspapier zu Altersverifikationssystemen (pdf / 151 KB) gemeinsam von BMFSFJ, BfDI, BzKJ, BNetzA und der Landesanstalt für Medien NRW erarbeitet.
Es enthält neun grundlegende Punkte zu Altersverifikationssystemen, die die gemeinsame Position der beteiligten Behörden wiederspiegeln. Das gemeinsame Positionspapier ist im Rahmen der von der Europäischen Kommission eingerichteten Task Force ´Altersverifikation´ entstanden.
Online-Plattformen, die weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigen und deren Jahresumsatz unter 10 Mio. Euro liegt, sind von den vorgenannten Pflichten der Online-Plattformen ausgenommen (Artikel 19)