Transparenz bei po­li­ti­scher Wer­bung

Die TTPW-Verordnung sorgt dafür, dass besser erkennbar ist, ob eine Werbebotschaft politisch ist, von wem sie stammt, wer dafür bezahlt und warum sie angezeigt wird.

Am 10. Oktober 2025 ist die Verordnung der Europäischen Union über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) vollumfänglich in Kraft getreten.
Die Verordnung sorgt für Transparenz bei bezahlter politischer Kommunikation und gibt Regeln für Parteien, andere politische Organisationen sowie für Vermittlungsdienste und Onlineplattformen vor. Zudem wird der Einsatz von „Targeting“-Verfahren geregelt, die genutzt werden, um mithilfe von personenbezogenen Daten eine politische Anzeige nur an bestimmte Personengruppen zu richten oder diese auszuschließen.

Auf den Digital Service Coordinator (DSC) kommen mit der Verordnung neue Aufgaben zu. Die Bundesregierung hat den DSC vorläufig als nationale und europäische Kontaktstelle für den Behördenaustausch zur TTPW-Verordnung benannt. Die weiteren behördlichen Zuständigkeiten werden in einem nationalen Umsetzungsgesetz zur Verordnung geregelt werden, das sich noch im Gesetzgebungsprozess befindet. Nach aktuellem Stand werden die Zuständigkeiten auf verschiedene Behörden verteilt werden. Hierbei wird die Aufsicht über die Vorschriften über die Kennzeichnung politischer Werbung sowie die Transparenzbekanntmachung voraussichtlich nicht beim DSC liegen. Aktuell kann der DSC noch keine Aufsichtsaufgaben nach der TTPW-VO wahrnehmen.

Weiterführende Informationen zur TTPW-Verordnung finden Sie hier:

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