Mehr Schutz im Netz

Ein zentrales Anliegen des Digital Services Act (DSA) ist die wirksame Bekämpfung rechtswidriger Inhalte und schädlicher Praktiken im Online-Umfeld. Durch den DSA soll ein transparentes und vertrauenswürdiges digitales Umfeld geschaffen werden, in dem sich Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen gleichermaßen sicher bewegen können.

Verbesserte Meldemöglichkeiten um rechtswidrige Inhalte reduzieren

Vermittlungsdienste unterliegen grundsätzlich einem Haftungsprivileg. Das heißt, sie haften in den meisten Fällen nicht für rechtswidrige Inhalte, die von ihren Nutzerinnen und Nutzern eingestellt oder geteilt werden. Das Haftungsprivileg entfällt in dem Moment, in dem sie tatsächliche Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt erlangen und nicht unverzüglich den entsprechenden Inhalt entfernen oder den Zugang dazu sperren. Auf diesem sogenannten „Melde- und Abhilfeprinzip“ bauen auch die Regeln des DSA auf. Indem die Meldewege für Nutzerinnen und Nutzer sowie andere Hinweisgeber ausgebaut werden, erfahren die Diensteanbieter schneller von möglicherweise rechtswidrigen Inhalten. Zugleich schützen die Regeln des DSA die Rechte derjenigen, deren Inhalte beschränkt werden. Sie können sich besser gegen nicht gerechtfertigte Maßnahmen der Diensteanbieter wie z.B. Beschränkungen, Entfernungen oder Löschungen wehren.

Keine Definition von rechtswidrigen Inhalten durch den DSA

Weder der DSA noch der DSC legen fest, welche Inhalte rechtswidrig sind. Vielmehr definiert der DSA rechtswidrige Inhalte als alle Informationen, Produkte, Dienstleistungen oder Aktivitäten, die nicht im Einklang mit dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats stehen. Dies umfasst in Deutschland beispielsweise:

  • Strafbare Inhalte, wie Volksverhetzung, Beleidigung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs
  • Zivilrechtliche Verstöße, wie Urheberrechtsverletzungen oder unerlaubte Verbreitung privater Inhalte
  • Verkauf illegaler Produkte oder Dienstleistungen, u.a. gefälschte oder unsichere Produkte
Nicht alle Themen im Zusammenhang mit rechtswidrigen Inhalten, Produkten oder Praktiken fallen unter den DSA. Lesen Sie hier mehr zu verwandten Themen.

Mechanismen des DSA gegen rechtswidrige Inhalte

  • Melde- und Abhilfeverfahren: Alle Hostingdienste und Online-Plattformen müssen ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches Verfahren zur Meldung vermeintlich rechtswidriger Inhalte bereitstellen. Die Dienste sind verpflichtet, diese Meldungen unverzüglich und sorgfältig zu prüfen, über den Inhalt zu entscheiden und diese Entscheidung der meldenden Person mitzuteilen.
Wichtiger Hinweis: Bei Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte wird dringend empfohlen, parallel eine Strafanzeige bei den zuständigen Polizeibehörden zu erstatten.
  • Internes Beschwerdemanagement der Plattformen: Sind Nutzerinnen und Nutzer mit der Entscheidung einer Online-Plattform (z. B. zur Inhaltsmoderation oder Kontoeinschränkung) nicht einverstanden, haben sie das Recht auf eine zweite Prüfung. Online-Plattformen sind verpflichtet, ein unentgeltliches Beschwerdemanagementsystem bereitzustellen.
  • Außergerichtliche Streitbeilegung
    Sind Nutzerinnen und Nutzer auch nach einer zweiten Prüfung (Internes Beschwerdemanagement) nicht mit der Entscheidung einer Online-Plattform (z. B. zur Inhaltsmoderation oder Kontoeinschränkung) einverstanden, haben sie das Recht, eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegung in Anspruch zu nehmen. Diese Stellen bieten eine schnelle, einfache und unabhängige Möglichkeit, Konflikte zu lösen. Die Plattformen sind grundsätzlich verpflichtet, an diesen Verfahren teilzunehmen und mit den Stellen zu kooperieren.
  • Trusted Flagger: Der DSA sieht vor, dass vermeintlich rechtswidrige Inhalte auch durch sogenannte Trusted Flagger, also vertrauenswürdige Hinweisgeber, gemeldet werden können. Meldungen dieser Trusted Flagger erhalten von Online-Plattformen eine priorisierte Bearbeitung. Wichtig: Auch Trusted Flagger verfügen über keinen „Löschknopf“. Die Entscheidung über den Umgang mit Inhalten verbleibt bei der jeweiligen Online-Plattform.

  • Systemische Risiken: Anbieter von sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen (VLOPs und VLOSEs) haben zusätzliche Pflichten zur Bewertung und Minderung systemischer Risiken. Dazu gehören Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung rechtswidriger Inhalte.

DSA-Verstöße beim DSC melden

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Wichtig

Der Digital Services Coordinator löscht keine Inhalte oder Konten, und kann diese auch nicht wiederherstellen oder entsprechende Anweisungen aussprechen. Die Entscheidung darüber, ob und welche Inhalte entfernt werden, liegt bei den Diensteanbietern. Gegen diese Entscheidungen können Nutzerinnen und Nutzer sich wehren. Entweder durch eine Beschwerde beim Anbieter selbst, im Wege der außergerichtlichen Streitbeilegung oder vor Gericht.

Der DSC prüft aber, ob die Plattformen die Rechte und Pflichten aus dem DSA erfüllen.

Sollten Dienste die Vorgaben des DSA nicht umsetzen, also z. B. keine geeignete Möglichkeit zur Meldung rechtswidriger Inhalte bereitstellen, können sich Nutzerinnen und Nutzer direkt an den DSC wenden.

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