Sys­te­mi­sche Ri­si­ken

Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen zur eigenständigen Risikoanalyse und -bewertung ihrer Dienste.

Als systemische Risiken versteht der DSA tatsächliche oder absehbare negative Auswirkungen, die sich aus der Gestaltung, Funktionsweise oder Nutzung von sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen ergeben. Dies betrifft nicht nur einzelne Inhalte, sondern die grundsätzlichen Gefahren, die sich beispielsweise aus der Struktur und den Algorithmen dieser Dienste ergeben können.

VLOPs und VLOSEs sind verpflichtet Risikobewertungen zu erstellen

Die Pflichten zur Bewertung und Minderung systemischer Risiken betreffen ausschließlich sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs). Mehr zu den Kategorien von Vermittlungsdiensten.

Dies betrifft nur Dienste mit durchschnittlich mindestens 45 Millionen aktiven monatlichen Nutzern in der Europäischen Union.

Diese Anbieter, die von der Europäischen Kommission benannt werden, müssen im Rahmen der sogenannten Risikobewertung jährlich und immer auch bei der Einführung neuer Funktionen prüfen, welche Risiken von ihrem Dienst ausgehen können.

Dabei müssen sie mindestens folgende Risikobereiche im Blick haben:

  • Verbreitung rechtswidriger Inhalte,hierunter alle strafbaren Inhalte, in Deutschland also z.B. Beleidigung, Volksverhetzung, Betrug, aber auch sonstige rechtswidrige Inhalte, z.B. Produkte, die gegen Marken- und Urheberrecht oder Produktsicherheitsvorschriften verstoßen.
  • Negative Auswirkungen auf Grundrechte, zum Beispiel auf die Achtung der Menschenwürde, die Meinungs- und Informationsfreiheit, den Schutz der Privatsphäre oder die Nichtdiskriminierung.
  • Negative Auswirkungen auf die gesellschaftliche Debatte und Wahlprozesse sowie die öffentliche Sicherheit, etwa durch gezielte Desinformationskampagnen durch ausländische Akteure (Foreign Information Manipulation and Interference, FIMI).
  • Nachteilige Auswirkungen auf geschlechtsspezifische Gewalt, den Schutz von Minderjährigen oder die körperliche/geistige Gesundheit, zum Beispiel durch möglicherweise schädliche Inhalte oder von der Nutzung der Dienste ausgehende Suchtgefahren

Basierend auf dieser Analyse sind die Unternehmen verpflichtet, erkannte Risiken angemessen, verhältnismäßig und wirksam zu mindern. Sie können dazu beispielsweise Nutzungsbedingungen, interne Prozesse, ihre Werbesysteme oder die Funktionsweise ihrer algorithmischen Systeme anpassen. VLOPs und VLOSEs sind verpflichtet, eine eigene interne Einheit (Compliance-Abteilung) oder Person zu benennen, die die Einhaltung der DSA-Vorgaben überwacht.

Transparenz durch unabhängige Prüfungen und Datenzugang

VLOPs und VLOSEs müssen ihre eigenen Analysen und Maßnahmen zu systemischen Risiken prüfen lassen und Transparenz darüber herstellen. Dies geschieht einerseits durch regelmäßige, unabhängige Prüfungen (Audits), bei denen externe Prüfer die Risikobewertungen der Anbieter und die ergriffenen Maßnahmen kontrollieren. Die Berichte der Audits müssen veröffentlicht werden. Zudem sind die Diensteanbieter verpflichtet, Forschenden den Zugang zu relevanten Daten zu ermöglichen, um systemische Risiken und deren Auswirkungen zu untersuchen.

Der DSC unterstützt die Europäische Kommission bei der Ermittlung systemischer Risiken

Die Europäische Kommission ist die Aufsichtsbehörde für die Einhaltung dieser Pflichten durch VLOPs und VLOSEs. Die Zusammenfassungen der Risikobewertungen der Plattformen dienen hauptsächlich der Kommission bei ihren Aufsichtstätigkeiten und möglichen Verfahren gegen Unternehmen.

Den nationalen Digital Services Coordinators (DSCs) kommt dabei eine wichtige unterstützende Rolle zu. Der deutsche DSC arbeitet eng mit den nationalen Behörden und anderen Akteuren zusammen, um Informationen über mögliche systemische Risiken zu sammeln und diese an die Europäische Kommission zu übermitteln. Er wertet beispielsweise Nutzerbeschwerden aus, tauscht sich mit Marktteilnehmenden, Forschenden und Zivilgesellschaft aus oder veranlasst eigene Recherchen zu Auffälligkeiten bei den von VLOPS/VLOSEs in Deutschland angebotenen Diensten. Der DSC kann die Europäische Kommission in bestimmten Fällen auch proaktiv auffordern, mögliche von ihm identifizierte Verstöße zu prüfen.

Zur Übersicht über die von der Europäischen Kommission geführten Überprüfungen gegen VLOPs/VLOSEs.

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