Anbieter
- Registrierung für die DSA-Transparenzdatenbank
- Übermittlung von Transparenzberichten
- Benennung eines gesetzlichen Vertreters für Anbieter ohne Niederlassung in der EU
Der DSC in Deutschland ist zuständig für die Aufsicht über:
- Anbieter von Vermittlungsdiensten mit Sitz in Deutschland,
- Anbieter von Vermittlungsdiensten mit Sitz im außereuropäischen Ausland, sofern diese einen gesetzlichen Vertreter in Deutschland benannt haben.
Registrierung für die DSA-Transparenzdatenbank
Der DSA verpflichtet Anbieter von Online-Plattformen, ihre Nutzerinnen und Nutzer über die von ihnen getroffenen Entscheidungen zur Inhaltemoderation zu informieren und die Gründe für diese Entscheidungen zu erläutern. Um die Transparenz zu erhöhen und die Überprüfung der Inhaltemoderation durch Dritte zu ermöglichen, müssen diese Entscheidungen und Begründungen an die von der EU-Kommission bereitgestellte DSA-Transparenzdatenbank (Statements of Reasons Datenbank) übermittelt werden.
Übermittlung von Transparenzberichten
Vermittlungsdienste sind dazu verpflichtet, einen jährlichen Transparenzbericht, der Informationen zur Moderation von Inhalten und anderen Maßnahmen enthält, zu veröffentlichen.
Vermittlungsdienste müssen die Anzahl der behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen und die jeweils ergriffenen Maßnahmen angeben sowie Informationen über die auf eigene Initiative durchgeführte Moderation, die dabei eingesetzten automatisierten Werkzeuge, deren Genauigkeit und mögliche Fehlerquoten, bereitstellen.
Benennung eines gesetzlichen Vertreters für Anbieter ohne Niederlassung in der EU
Anbieter von Vermittlungsdiensten ohne Niederlassung in der Europäischen Union sind, wenn sie ihre Dienste in der EU anbieten, dazu verpflichtet, einen gesetzlichen Vertreter in einem EU-Mitgliedstaat schriftlich zu benennen.