Forschung
Datenzugang für Forschung
Sehr große Online-Plattformen oder sehr große Online-Suchmaschinen sind dazu verpflichtet, zugelassenen Forschenden Datenzugang für Forschungsarbeiten zu systemischen Risiken zu gewähren.
Um Zugang zu nicht-öffentlich verfügbaren Daten zu erhalten, müssen Forschende hierzu Anträge auf Zulassung zum Datenzugang nach Art. 40 DSA über das EU-Data Access Portal stellen. Dabei können sie auswählen, ob sie den Antrag an den DSC am Niederlassungsort der Plattform oder an den DSC am Sitz der Forschungsorganisationen (z.B. in Deutschland) richten wollen.
Studien und Forschungsprojekte
Der deutsche DSC beauftragt regelmäßig wissenschaftliche Studien und Gutachten, um ein tieferes Verständnis für die Funktionsweisen, Auswirkungen und potenziellen Risiken digitaler Dienste zu gewinnen.