FAQs

Ein kurzer Text zu den Fragen.

Löscht der DSC rechtswidrige Inhalte, wenn ich sie melde?

Nein, der DSC kann rechtswidrige Inhalte (z.B. Beleidigungen, Aufrufe zur Gewalt, Betrug, Verbreitung illegaler Produkte, Urheberrechtsverletzungen etc.) nicht löschen oder sperren oder die Löschung oder Sperrung anordnen.

  • Melden Sie rechtswidrige Inhalte in jedem Fall dem jeweiligen Dienst über das dort angebotene Meldeverfahren!
  • Wenn es sich um strafrechtswidrige Inhalte handelt, erstatten Sie außerdem Anzeige bei der Polizei! Die Polizeien haben die Möglichkeit, Entfernungsanordnungen zu erlassen.

Muss ich vor einer Beschwerde beim DSC immer erst den Diensteanbieter kontaktiert haben?

Ja, wenn der Dienst rechtswidrige Inhalte anzeigt. Erst wenn Dienste durch eine Meldung Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erhalten, müssen sie handeln. Sie müssen hierfür ein Meldesystem für rechtswidrige Inhalte bereitstellen. Kommen Vermittlungsdienste dieser Pflicht nicht nach, kann der DSC dagegen vorgehen.
Daher ist es für den DSC wichtig, zu wissen, ob, wann und wie der Vermittlungsdienst auf Ihre Meldung oder Beschwerde reagiert hat.

Sollte der Dienst keine Kontaktmöglichkeit haben oder kein Meldesystem bereitstellen, können Sie sich direkt über das Meldeformular an den DSC wenden.

Was ist, wenn der Diensteanbieter auf meine Meldung nicht reagiert? Kann mich jemand bei Meldungen unterstützen?

Wenn ein Diensteanbieter gar keine Meldemöglichkeit anbietet oder auf Ihre Meldung gar nicht reagiert, können Sie sich direkt beim DSC beschweren.

Sie können sich an einen Vertrauenswürdigen Hinweisgeber wenden. Vertrauenswürdige Hinweisgeber, sogenannte Trusted Flagger, sind darauf spezialisiert, rechtswidrige Inhalte im Internet zu melden. Die Meldungen von Trusted Flaggern müssen von Diensteanbietern vorrangig behandelt werden.

In Deutschland zertifizierte Trusted Flagger

Meldestelle REspect!

HateAid gGmbH

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH)

Was kann ich tun, wenn ich mit der Entscheidung eines Diensteanbieters nicht einverstanden bin?

Legen Sie Einspruch dagegen ein. Anbieter von Online-Plattformen (also Diensten, die Ihre Daten veröffentlichen) müssen ein internes Beschwerdemanagementsystem vorhalten.

Wenn Sie mit dem Diensteanbieter zu keiner Einigung kommen oder das interne Beschwerdemanagement nicht funktioniert, können Sie ein Streitbeilegungsverfahren beantragen. Wenden Sie sich dazu an eine zertifizierte Streitbeilegungsstelle. Eine Liste aller in der EU zertifizierten Streitbeilegungsstellen finden Sie hier.

Streitbeilegungsstellen, die Sachverhalte auf Deutsch schlichten:

User Rights GmbH, Berlin

Platform Control (KLN information services UG)

ADROIT

ACE

RTR

ADR Center

ADR Point

Die Kosten der Streitbeilegung tragen die Online-Plattformen.

Bei Anbietern von Hosting-Diensten (also Diensten, die Ihre Daten speichern, aber nicht veröffentlichen) haben Sie die Möglichkeit, sich zur Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu wenden.

Ich bin gewerblicher Nutzer einer Plattform. Gibt es dazu Sonderregelungen?

Als gewerblicher Nutzer einer Plattform kann Ihre Beschwerde zusätzlich unter die P2B-Verordnung fallen. Mit Ihrer Erlaubnis können wir Ihre Beschwerde zusätzlich an die zuständige Stelle in der Bundesnetzagentur weiterleiten, wo der Sachverhalt parallel zum DSC bearbeitet wird.

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