Wer kann sich beim DSC beschweren?
Worüber kann ich mich beschweren?
Sie können sich bei allen Verstößen gegen Regelungen des DSA beschweren.
Beispiele für mögliche DSA-Verstöße
| Kein DSA-Verstoß | Möglicher DSA-Verstoß |
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| Eine Webseite enthält kein oder kein korrektes Impressum. | Ein Händler auf einer Online-Plattform gibt keine oder keine korrekten Kontaktdaten an.
oder
Der Diensteanbieter gibt keine Kontaktstelle für Nutzer an.
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| Mein Konto bei einem Hostingdienst oder einer Online-Plattform wurde gesperrt. | Der Diensteanbieter hat:
- mich nicht über die Sperrung informiert,
- mir keinen Sperrgrund mitgeteilt oder
- mich nicht auf meine Rechtsbehelfe hingewiesen.
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| Ich bin auf einen mutmaßlich rechtswidrigen Inhalt auf einer Online-Plattform oder bei einem Hostingdienst gestoßen. | Der Diensteanbieter:
- bietet keine Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte an oder
- reagiert nicht auf meine Meldung des rechtswidrigen Inhalts.
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| Der Diensteanbieter hat den gemeldeten Inhalt nicht entfernt. | Die Online-Plattform:
- bietet keine Einspruchsmöglichkeit gegen ihre Entscheidung an,
- hat auf meinen Einspruch nicht reagiert
- hat auf meinen Einspruch hin keine nachvollziehbare Begründung geliefert.
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| Ein von mir geposteter Inhalt wurde entfernt oder in der Sichtbarkeit eingeschränkt. | Der Diensteanbieter hat:
- mich nicht über die Sperrung oder Sichtbarkeitseinschränkung informiert,
- mir keine Begründung für die Maßnahme mitgeteilt oder
- mich nicht auf meine Rechtsbehelfe hingewiesen.
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| Ein Account veröffentlicht Informationen über mich. | Ich habe der Veröffentlichung nicht zugestimmt und die Inhalte bzw. den Account bereits bei der Plattform gemeldet, jedoch ohne Erfolg. |
| Mir werden Inhalte angezeigt, die ich nicht sehen will. | Der Diensteanbieter gibt mir keine Möglichkeit:
- meinen Feed zu personalisieren oder
- ignoriert meine getroffenen Einstellungen.
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| Mir wird Werbung angezeigt, die ich nicht sehen will. | Der Diensteanbieter teilt mir nicht mit:
- warum mir die Werbung angezeigt wird oder
- wer die Werbung beauftragt oder finanziert hat oder
- gibt mir keine Möglichkeit, die Werbung auszublenden.
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| Der Diensteanbieter verweist auf seine AGB oder Nutzungsbedingungen. | Der Diensteanbieter
- hat keine AGB oder Nutzungsbedingungen veröffentlicht,
- die AGB oder Nutzungsbedingungen sind nicht verständlich, nicht leicht auffindbar oder verstoßen gegen den Jugendschutz.
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| Die Online-Plattform setzt die Streitbeilegungsentscheidung nicht um. | Die Online-Plattform weigert sich, an der Streitbeilegung teilzunehmen.
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Der
DSC kann keine Streitigkeiten zwischen Nutzern und Vermittlungsdiensten lösen. Was Sie selbst zur Lösung Ihres Problems unternehmen können, finden Sie
hier.Was macht der DSC mit meiner Beschwerde?
Nachdem Sie Ihre Beschwerde über das Formular eingereicht haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und in den darauffolgenden Tagen eine Vorgangsbestätigung mit Vorgangsnummer.
Der DSC prüft, ob ein Verstoß gegen den DSA vorliegt und ob ausreichende Belege über den Verstoß vorliegen. Falls wir weiterführende Informationen von Ihnen benötigen, kontaktieren wir Sie.
Wenn eine andere DSA Behörde zuständig ist
- die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ),
- die Landesmedienanstalten oder
- die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
leiten wir Ihre Beschwerde zur Bearbeitung an diese Behörden weiter und informieren Sie darüber. Sie können wählen, ob Sie direkt mit der zuständigen Behörde kommunizieren wollen. Wenn Sie das nicht wollen, bleibt der DSC weiterhin Ihr Ansprechpartner. Wir leiten dann alle Mitteilungen von Ihnen an die Behörde weiter und informieren Sie über die Antworten der Behörde.
Wenn ein anderer DSC zuständig ist — abhängig vom Sitz des Anbieters — leiten wir Ihre Beschwerde zur Bearbeitung an diesen ausländischen DSC weiter und informieren Sie darüber. Der ausländischen DSC entscheidet, ob er Aufsichtsmaßnahmen gegen den Diensteanbieter einleitet. Die fortlaufende Kommunikation läuft weiterhin über uns, den deutschen DSC.
FAQ
Löscht der DSC rechtswidrige Inhalte, wenn ich sie melde?
Nein, der DSC kann rechtswidrige Inhalte (z.B. Beleidigungen, Aufrufe zur Gewalt, Betrug, Verbreitung illegaler Produkte, Urheberrechtsverletzungen etc.) nicht löschen oder sperren oder die Löschung oder Sperrung anordnen.
- Melden Sie rechtswidrige Inhalte in jedem Fall dem jeweiligen Dienst über das dort angebotene Meldeverfahren!
- Wenn es sich um strafrechtswidrige Inhalte handelt, erstatten Sie außerdem Anzeige bei der Polizei! Die Polizeien haben die Möglichkeit, Entfernungsanordnungen zu erlassen.
Muss ich vor einer Beschwerde beim DSC immer erst den Diensteanbieter kontaktiert haben?
Ja, wenn der Dienst rechtswidrige Inhalte anzeigt. Erst wenn Dienste durch eine Meldung Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erhalten, müssen sie handeln. Sie müssen hierfür ein Meldesystem für rechtswidrige Inhalte bereitstellen. Kommen Vermittlungsdienste dieser Pflicht nicht nach, kann der DSC dagegen vorgehen.
Daher ist es für den DSC wichtig, zu wissen, ob, wann und wie der Vermittlungsdienst auf Ihre Meldung oder Beschwerde reagiert hat.
Sollte der Dienst keine Kontaktmöglichkeit haben oder kein Meldesystem bereitstellen, können Sie sich direkt über das Meldeformular an den
DSC wenden.
Was ist, wenn der Diensteanbieter auf meine Meldung nicht reagiert? Kann mich jemand bei Meldungen unterstützen?
Wenn ein Diensteanbieter gar keine Meldemöglichkeit anbietet oder auf Ihre Meldung gar nicht reagiert, können Sie sich direkt beim DSC beschweren.
Sie können sich an einen Vertrauenswürdigen Hinweisgeber wenden. Vertrauenswürdige Hinweisgeber, sogenannte Trusted Flagger, sind darauf spezialisiert, rechtswidrige Inhalte im Internet zu melden. Die Meldungen von Trusted Flaggern müssen von Diensteanbietern vorrangig behandelt werden.
In Deutschland zertifizierte Trusted Flagger
Meldestelle REspect!
HateAid gGmbH
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH)
Was kann ich tun, wenn ich mit der Entscheidung eines Diensteanbieters nicht einverstanden bin?
Legen Sie Einspruch dagegen ein. Anbieter von Online-Plattformen (also Diensten, die Ihre Daten veröffentlichen) müssen ein internes Beschwerdemanagementsystem vorhalten.
Wenn Sie mit dem Diensteanbieter zu keiner Einigung kommen oder das interne Beschwerdemanagement nicht funktioniert, können Sie ein Streitbeilegungsverfahren beantragen. Wenden Sie sich dazu an eine zertifizierte Streitbeilegungsstelle. Eine Liste aller in der EU zertifizierten Streitbeilegungsstellen finden Sie hier.
Streitbeilegungsstellen, die Sachverhalte auf Deutsch schlichten:
User Rights GmbH, Berlin
Platform Control (KLN information services UG)
ADROIT
ACE
RTR
ADR Center
ADR Point
Die Kosten der Streitbeilegung tragen die Online-Plattformen.
Bei Anbietern von Hosting-Diensten (also Diensten, die Ihre Daten speichern, aber nicht veröffentlichen) haben Sie die Möglichkeit, sich zur Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu wenden.
Ich bin gewerblicher Nutzer einer Plattform. Gibt es dazu Sonderregelungen?
Als gewerblicher Nutzer einer Plattform kann Ihre Beschwerde zusätzlich unter die P2B-Verordnung fallen. Mit Ihrer Erlaubnis können wir Ihre Beschwerde zusätzlich an die zuständige Stelle in der Bundesnetzagentur weiterleiten, wo der Sachverhalt parallel zum DSC bearbeitet wird.
Welche Rechte habe ich als Nutzer?