Transparenz bei politischer Werbung: Neue Zuständigkeiten für den DSC
Am 10. Oktober 2025 ist die Verordnung der Europäischen Union über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) vollumfänglich in Kraft getreten. Die Verordnung sorgt für Transparenz bei bezahlter politischer Kommunikation und gibt Regeln für Parteien, andere politische Organisationen sowie für Vermittlungsdienste und Onlineplattformen vor. Zudem wird der Einsatz von „Targeting“-Verfahren geregelt, die genutzt werden, um mithilfe von personenbezogenen Daten eine politische Anzeige nur an bestimmte Personengruppen zu richten oder diese auszuschließen.
Auf den Digital Service Coordinator (DSC) kommen mit der Verordnung neue Aufgaben zu. Die Bundesregierung hat den DSC vorläufig als nationale und europäische Kontaktstelle für den Behördenaustausch zur TTPW-Verordnung benannt. Die weiteren behördlichen Zuständigkeiten werden in einem nationalen Umsetzungsgesetz zur Verordnung geregelt werden, das sich noch im Gesetzgebungsprozess befindet.
Weiterführende Informationen zur TTPW-Verordnung finden Sie hier:
- Die Leitlinien der Europäischen Kommission erläutern die Regeln der TTPW genauer.
- Ein Portal mit allen Wahlterminen in der EU befindet sich bereits im Aufbau. Dies ist in der TTPW-Verordnung so vorgesehen.
- Die Medienanstalten stellen Leitfäden – nach den deutschen gesetzlichen Vorgaben – für Onlinewerbung und Wahlwerbung zur Verfügung.
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit veröffentlicht einen Überblick zur TTPW-Verordnung, insbesondere zu den Targeting-Regeln.