DSC, Lan­des­me­di­en­an­stal­ten, BfDI und KidD in­ten­si­vie­ren ih­re Zu­sam­men­ar­beit zur Durch­set­zung des Di­gi­tal Ser­vices Act

Auf dem Jahresempfang der Landesanstalt für Medien NRW haben der Digital Services Coordinator in der Bundesnetzagentur (DSC), die Landesmedienanstalten, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) in der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz den Abschluss ihrer gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung bekannt gegeben.

Die vier Behörden sind zuständig für die Durchsetzung des Digital Services Acts in Deutschland. Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das die nationalen Zuständigkeiten der einzelnen Behörden regelt, sieht den Abschluss einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit vor.

„Unsere bisher ohnehin schon sehr gute Zusammenarbeit wird noch einmal intensiviert“, so Johannes Heidelberger, Leiter des DSC. „Alle unsere gemeinsamen Prozesse und Abläufe werden ganz klar festgelegt, damit an den Schnittstellen der Zuständigkeiten keine Reibungsverluste entstehen“.

Die Aufsicht über die nationalen Diensteanbieter darf nicht wegen Unklarheiten über Zuständigkeiten oder Kompetenzen erschwert oder verzögert werden. Die Verwaltungsvereinbarung optimiert die Weitergabe von Beschwerden zwischen den beteiligten Akteuren und gestaltet die umfassende Zusammenarbeit auf nationaler und europäischer Ebene. Dazu gehören unter anderem auch Möglichkeiten zur gemeinsamen Kommunikation. Die gesetzlichen Zuständigkeiten der einzelnen Behörden und die zentrale Rolle des DSC werden dadurch nicht verändert.

vlnr: Dr. Carsten Adrian (BfDI), Johannes Heidelberger (DSC), Dr. Tobias Schmid (LfM), Michael Terhörst (KidD)

vlnr: Dr. Carsten Adrian (BfDI), Johannes Heidelberger (DSC), Dr. Tobias Schmid (LfM), Michael Terhörst (KidD)

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