Beirat des Digital Services Coordinators
Der Beirat unterstützt als beratendes Expertengremium den DSC bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Zusammensetzung Beirat
Der Beirat des DSCs setzt sich aus jeweils vier Vertreterinnen und Vetretern aus Wirtschaft und Wirtschaftsverbänden zusammen. Weitere acht Vertreterinnen und Vertreter kommen aus der der Zivilgesellschaft, einschließlich Verbraucherveränden.
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) sieht den Beirat als unabhängiges Expertengremium vor. Er dient als wichtiges Bindeglied zu Wissenschaft und Praxis und berät den DSC sowie die weiteren zuständigen Behörden.
- Der Beirat setzt sich zusammen aus je vier Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft sowie von Wirtschaftsverbänden und acht Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft
- Die Mitglieder agieren dabei unabhängig, unterliegen keinen Weisungen und sind ausschließlich dem öffentlichen Interesse verpflichtet
- Der Beirat berät in grundsätzlichen Fragen zur Anwendung und Durchsetzung des DSA und gibt allgemeine Empfehlungen zur wirkungsvollen und einheitlichen Umsetzung des DSA ab. Darüber hinaus trägt er regelmäßig wissenschaftliche Fragestellungen an die zuständigen Behörden heran
Mitglieder
Der Beirat tritt mindestens einmal im Vierteljahr zu einer Sitzung zusammen. Grundsätzlich gilt:
- Die Sitzungen des Beirats sind öffentlich, soweit er nichts anderes beschließt.
- Der DSC informiert den Beirat regelmäßig über seine Tätigkeit.
- Der Beirat berichtet jährlich dem Deutschen Bundestag über seine Arbeit und veröffentlicht seine Empfehlungen.