* Systemrelevante Kraftwerke in der Netzreserve gem. § 13b EnWG und KVBG sowie Kraftwerke in der Kapazitätsreserve gem. § 13e EnWG, die nur auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber zu Zwecken der Wahrung der Versorgungssicherheit betrieben werden.
** Leistung in der Kapazitätsreserve entspricht hier der Angabe des Kraftwerksbetreibers gem. MaStRV.
Datenquelle: Monitoringreferat der Bundesnetzagentur