Rohdaten, vorverarbeitete Daten und Metadaten sind vom Data Act umfasst. Rohdaten werden ohne eine Form der Weiterverarbeitung automatisch generiert. Vorverarbeitete Daten werden vor der Auswertung aufbereitet, um sie verständlich und nutzbar zu machen. Dies kann beispielsweise die Umrechnung in verständlichere Größeneinheiten oder Plausibilisierungen einschließen. Metadaten beschreiben generierte Daten und machen diese verständlicher, indem diese mit Zusatzinformationen angereichert werden (beispielsweise Angabe der Einheit oder Zeitstempel).
Vom Data Act umfasst sind beispielsweise Daten, die von einem einzelnen Sensor oder einer Gruppe von Sensoren gesammelt werden wie Temperatur, Druck, Durchflussrate, Audio, pH-Wert, Flüssigkeitsstand, Position, Beschleunigung oder Geschwindigkeit.
Nicht vom Data Act eingeschlossen sind abgeleitete Daten. Dies sind hochgradig angereicherte Daten, die eine Herleitung/Ableitung von Informationen ermöglichen, die das Ergebnis zusätzlicher Investitionen des Dateninhabers sind, insbesondere durch die Anwendung komplexer Algorithmen, die möglicherweise auch Rechten des geistigen Eigentums unterliegen können. Diese Daten müssen nicht herausgegeben werden.