Informationen und Hintergründe zum Data Act
Der Data Act ist am 11. Januar 2024 als EU-Verordnung in Kraft getreten und gilt seit dem 12. September 2025 in der Europäischen Union. Der Data Act ist neben dem Data Governance Act eine der zentralen Säulen der europäischen Datenstrategie der EU-Kommission.
Der Data Act soll die europäische Datenwirtschaft entscheidend voranbringen. Ein wesentliches Ziel des Data Act ist die Erhöhung der datenbasierten Wertschöpfung und die Förderung von Innovationen in Europa.
Im Zentrum des Data Act stehen Daten von vernetzten Produkten und verbundenen Diensten. Vernetzte Produkte im Sinne des Data Act sind vor allem Internet of Things-Geräte. Dazu gehören zum Beispiel mit dem Internet verbundene Kraftfahrzeuge, Züge, Flugzeuge, Haushaltsgeräte, industriell und landwirtschaftlich genutzte Maschinen, Produktionsanlagen sowie privat genutzte Endgeräte. Bei verbundenen Diensten handelt es sich um Software (zum Beispiel Apps) zur Steuerung dieser Geräte. Der Data Act rückt Nutzerinnen und Nutzer in den Fokus der datenbasierten Wertschöpfung. Er schafft für sie neue Datenzugangs-, Datennutzungs- und Datenweitergaberechte für die von ihnen genutzten vernetzten Produkte und verbundenen Dienste.
Für Verträge zwischen Unternehmen, die den Datenzugang und die Datennutzung regeln, enthält der Data Act Vorgaben dazu, unter welchen Bedingungen bestimmte Vertragsklauseln missbräuchlich und damit nicht bindend sind.
Darüber hinaus enthält der Data Act Regeln und entsprechende Interoperabilitätsvorgaben, die es Kunden von Datenverarbeitungsdiensten erleichtern, zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst zu wechseln oder verschiedene Datenverarbeitungsdienste parallel zu nutzen. Bei Datenverarbeitungsdiensten handelt es sich vor allem um Cloud-Dienste.
In Fällen außergewöhnlicher Notwendigkeit müssen vom Data Act umfasste Daten öffentlichen Stellen wie Behörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zugänglich gemacht werden.
Der Data Act enthält außerdem Regeln zum Schutz von in der Europäischen Union gespeicherten nicht-personenbezogenen Daten vor einem unrechtmäßigen Zugang für beziehungsweise einer unrechtmäßigen Übermittlung an staatliche Akteure aus Drittländern.
Kontakt
E-Mail: DataAct@BNetzA.de