Übermittlungs- und Mitteilungspflichten
Die Mitteilungs- und Übermittlungspflichten sind ein wichtiger Baustein des Data Act, um Transparenz über die Ablehnung von Datenzugangsverlangen („Sicherheits-Handbremse“ und „Geschäftsgeheimnis-Handbremse“) sowie die Einreichung öffentlicher Datenzugangsverlangen im Falle außergewöhnlicher Notwendigkeit (unter anderem Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder Notlagen aufgrund von Naturkatastrophen) zu schaffen.
Vorbehaltlich der Entscheidung des Gesetzgebers soll die Bundesnetzagentur im Rahmen des Durchführungsgesetzes als national zuständige Behörde für die Anwendung und Durchsetzung des Data Act benannt werden.Sobald der Gesetzgeber der Bundesnetzagentur die Zuständigkeit für den Data Act überträgt, müssen die Marktakteure in Deutschland die entsprechenden Übermittlungen und Mitteilungen an die Bundesnetzagentur senden. Die relevanten Informationen und Formulare dazu werden dann hier bereitgestellt.