Data Act - die Europäische Datenverordnung
Der Data Act ist eine zentrale Säule der europäischen Datenstrategie der EU-Kommission. Mit dem Data Act werden insbesondere neue Regeln für den Zugang, die Nutzung und die Weitergabe von Daten aus Geräten, die mit dem Internet verbunden sind (sogenannte IoT-Geräte), geschaffen. Damit sollen bisherige Datensilos aufgebrochen und die Datenverfügbarkeit in der Europäischen Union verbessert werden.
Durch den Data Act soll ein wettbewerbsfähiger europäischer Datenmarkt entstehen, der Anreize für Innovationen schafft und gleichzeitig eine faire Verteilung des Wertes von Daten sicherstellt. Der Data Act bietet für alle Unternehmen – auch für Start-ups und KMU – vielfältige Möglichkeiten, um an der Datenwirtschaft teilzuhaben und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Darüber hinaus enthält der Data Act Regelungen zur Erleichtung des Wechsels von Datenverarbeitungsdiensten. Dies umfasst vor allem Cloud-Dienste.
Die Bundesnetzagentur soll nach derzeitigen Plänen des Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung eine zentrale Rolle (Single Point of Contact) bei der Umsetzung des Data Act in Deutschland übernehmen und führt bereits vorbereitende Tätigkeiten durch.
Mit den nachfolgenden Informationen möchte die Bundesnetzagentur über die neuen europäischen Anforderungen praxisorientiert informieren und die Marktakteure bei der Umsetzung des Data Act von Anfang an umfassend und zielgerichtet unterstützen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie:
- Detaillierte Informationen und Hintergründe zu den neuen Vorgaben des Data Act. Die neuen Regelungen werden hier anschaulich erklärt und häufig aufkommende Fragen beantwortet. Dieses Informationsangebot wird von der Bundesnetzagentur fortlaufend aktualisiert und erweitert.
- Ein Portal, über das Sie Beschwerden einreichen können, welches nutzbar ist, sobald der Bundesnetzagentur die Zuständigkeit für den Data Act mit Inkrafttreten des nationalen Durchführungsgesetzes übertragen wurde.
- Einen Bereich, in dem die vom Data Act betroffenen Marktakteure ihren Übermittlungs- und Mitteilungspflichten nachkommen können, welcher nutzbar wird, sobald der Bundesnetzagentur die Zuständigkeit für den Data Act mit Inkrafttreten des nationalen Durchführungsgesetzes übertragen wurde, sowie
- Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung und zur Zulassung von Streitbeilegungsstellen für den Data Act.
Kontakt
E-Mail: DataAct@BNetzA.de